Verflechtung von Politik und Wirtschaft verringern!
Lobbyismus transparent machen!Der Einfluss von Lobbyisten auf politische Entscheidungsprozesse hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Die zunehmende Verflechtung von Politik und Wirtschaft untergräbt an einigen Stellen die Neutralität der Regierungsorgane und leistet einer Entmündigung der Parlamente Vorschub. Mit ganzen Stäben von hochqualifizierten Fachleuten ausgestattet, gewinnen VertreterInnen von Einzelinteressen mehr und mehr Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren und Entscheidungsprozesse in Parlament und Regierung.
Der Austausch von Politik und Vertretern von Interessensgruppen ist wichtig und notwendig für eine funktionierende Demokratie, aber dieser Austausch muss für die Öffentlichkeit transparent sein, er muss nach klar definierten Regeln erfolgen und muss für alle Interessensgruppen die gleichen Zugangsmöglichkeiten zu Abgeordneten und zur Exekutive bieten, unabhängig von ihrer finanziellen Ausstattung. Nur dann ist ein pluralistischer Interessensausgleich möglich. Die zunehmende Professionalisierung der Lobbytätigkeit begünstigt insbesondere solche Einzelinteressen, die finanzkräftig genug sind, sich diese hoch bezahlten Spitzenkräfte leisten zu können.
Lobbying findet nicht nur bei Abgeordneten statt sondern insbesondere in der Ministerialbürokratie. Die Referenten der Ministerien gelten als die wichtigsten Gesprächspartner der Lobbyisten. Oftmals tragen Referentenentwürfe aus den Ministerien schon maßgeblich die Handschrift der einflussreichsten Interessensgruppen. Eine Offenlegung und Entflechtung von Exekutive und Vertretern von Einzelinteressen ist notwendig, um die Unabhängigkeit des Regierungshandelns sicherzustellen.
Laut einem Bericht des Bundesrechnungshofes waren zwischen 2004 und 2006 etwa 300 Beschäftigte aus Wirtschaft und Verbänden in Bundesministerien und nachgeordneten Behörden beschäftigt
Wie das Magazin MONITOR berichtet, haben mehr als 60 Prozent der "externen Mitarbeiter" demnach die Bundesregierung nach außen vertreten, weit über die Hälfte dieser MitarbeiterInnen erstellten Leitungsvorlagen. In zwei Fällen bekleideten die "externen Mitarbeiter" sogar den Posten eines Referatsleiters. Problematisch sei, dass gut ein Viertel der "Leihbeamten" an Vergabeverfahren beteiligt waren. Gut 20 Prozent der LeihbeamtInnen aus Unternehmen und Verbänden hätten laut Bericht direkt an Gesetzen und Verordnungen mitgeschrieben, berichtet MONITOR. Auch arbeiteten externe MitarbeiterInnen in Referaten der Bundesministerien, die für ihre eigenen Unternehmen zuständig seien. Einige dieser MitarbeiterInnen waren auch an gesetzlichen Vorschriften mit unmittelbarer Auswirkung auf ihre Unternehmen beteiligt.
Der Bundesrechnungshof sieht die Gefahr einer teilweise Entmündigung des Bundestags. ''Eines der wesentlichen Instrumente der parlamentarischen Steuerung und Kontrolle der Regierung ist das Budgetrecht des Parlaments'', so die PrüferInnen in ihrem Bericht. Der Verwaltungseinsatz von Personal, der nicht aus parlamentarisch gebilligten Haushaltsmitteln finanziert wird, berge die Gefahr, ''dass Schwerpunkte gesetzt werden, die nicht auf die vom Parlament gebilligten Prioritäten'' zurückgehen.
Möglichen Abhängigkeiten von AmtsträgerInnen und Abgeordneten, sei es durch Bereitstellung von Informationsmaterial und Gesetzesvorlagen oder durch wirtschaftliche Zuwendungen, wie der Finanzierung von Kampagnen, muss begegnet werden, indem der Zugang zu unabhängiger Expertise für Abgeordnete und Amtsträger gestärkt wird.
Das Mandat muss im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten stehen. Ausufernde Nebentätigkeiten oder die Annahme einer Vielzahl von Aufsichtsratsmandaten gefährden die Unabhängigkeit und die Glaubwürdigkeit eines/r Abgeordneten und sind daher zu beschränken.
Der nahtlose Übergang von MinisterInnen und StaatssekretärInnen in hoch dotierte Posten der Wirtschaft, die oft gerade im Wirkungskreis der früheren politischen Tätigkeit liegen, lässt bei vielen MitbürgerInnen den Eindruck von Vetternwirtschaft aufkommen und nährt Zweifel ob der/die jeweilige AmtsträgerIn während seiner Tätigkeit in der Regierung tatsächlich unabhängig gegenüber seinem späteren Arbeitgeber gewesen ist. Allein der Anschein, dass politische Entscheidungen von Regierungsmitgliedern durch die persönliche Karriereinteressen der AmtsträgerInnen beeinflusst sein könnten, schadet dem Ansehen von Politik.
Um das Ansehen von Politik und das Vertrauen der Menschen in Politik wieder zu gewinnen, brauchen wir klare Regelungen die dem Anschein der Fremdbestimmung politischer Prozesse durch private Interessen entgegenwirken, wie sie in anderen Staaten seit langem geübte Praxis sind.
Auch in NRW ist die Verflechtung von Politik und Wirtschaft, beispielsweise im Bereich der Energieversorger problematisch. Auch auf Landesebene Bedarf es einer unabhängigen Untersuchung, wie sie der Bundesrechnungshof gerade auf Bundesebene durchgeführt hat um mögliche Verflechtungen offenzulegen.
Durch die Einführung eines verbindlichen öffentlichen Lobbyistenregisters
das mindestens die Standards des von der EU-Kommission auf EU-Ebene beschlossenen Registers hat, welches noch in 2008 eingeführt werden soll, kann mehr Transparenz geschaffen werden. Es soll die Finanzierung der Lobbytätigkeiten beinhalten, sowie Angaben, für welche Auftraggeber und Kunden, an welchen Themen und Gesetzentwürfen gearbeitet wird, mit welchen Regierungsbehörden hierzu Kontakt aufgenommen wurde. Das Register soll im Internet frei zugänglich veröffentlicht werden.
Das Austauschprogramms für "Leihbeamte" in Bundesministerien und nach geordneten staatlichen Institutionen, das gerade vom Bundesrechnungshof untersucht wurde, muss auf den Prüfstand gestellt werden. Die Beschäftigung externer MitarbeiterInnen in Ministerien, die weiterhin von Ihrem ursprünglichen Arbeitgeber bezahlt werden muss offengelegt und es müssen Maßnahmen getroffen werden, die die Gefahr der unlauteren Einflussnahme und Weitergabe vertraulicher Informationen eindämmen. Die Vorschläge des Bundesrechnungshofes hierzu sind zu prüfen. Externer Sachverstand soll auf einem Weg eingeholt werden, der einen gleichberechtigten und offenen Zugang von allen gesellschaftlichen Gruppen ermöglicht, z.B. über Anhörungen.
Das Sponsoring von Bundes- und Landesministerien durch private Organisationen, sei es durch finanzielle Zuwendungen z.B. für Kampagnen oder durch Bereitstellung von Personal und Dienstleistungen, ist offenzulegen und soll in der Höhe eingeschränkt werden.
Die Einführung einer Karenzzeit für Regierungsmitglieder und StaatssekretärInnen nach Beendigung der Dienstzeit für Tätigkeiten, die in einem unmittelbaren fachlichen Zusammenhang mit dem Amt bestehen ist zu prüfen, zumindest sollen die Regelungen aus dem Beamtenrecht, die eine Anzeige- und Genehmigungspflicht für Tätigkeiten nach der Dienstzeit vorsehen, wie sie in NRW bereits nach dem Antikorruptionsgesetz gelten auch auf Bundesebene eingeführt werden.
Die Begrenzung der Nebentätigkeiten von Abgeordneten ist neu zu regeln.
Die Anzahl der finanziell vergüteten Aufsichtsratsmandate, die Abgeordnete wahrnehmen dürfen soll begrenzt werden. Auch die bezahlten Nebentätigkeiten von Abgeordneten sollen eingeschränkt werden, sowohl im Bundestag, als auch im Landtag NRW. Dies kann entweder erfolgen, indem die Einkünfte aus Nebentätigkeiten limitiert werden, wie dies z.B. bei amerikanischen Kongressabgeordneten der Fall ist, oder indem eine zeitliche Beschränkung der bezahlten Nebentätigkeiten für Abgeordnete eingeführt wird. Auch die Ausübung eines Spitzenamtes bei einem Interessenverband wird mit der Abgeordnetentätigkeit für unvereinbar erklärt. Es sollen Sanktionen für den Fall der Zuwiderhandlung eingeführt werden.
Die Offenlegung von Interessenskonflikten von Abgeordneten vor dem/der jeweiligen Ausschussvorsitzenden und dem/der Bundestags- bzw. LandtagspräsidentIn ist einzuführen soweit diese nicht durch veröffentlichungspflichtige Angaben ersichtlich sind. Die Anzeigepflicht von Abgeordneten wird ausgedehnt auf Berater- und Gutachtertätigkeiten, sowie auf Absprachen über Tätigkeiten nach Beendigung der Mitgliedschaft im Bundestag bzw. im Landtag.
Stärkung des Bundesrechnungshofes und des Landesrechnungshofes in NRW
Der Bundesrechnungshof als Kontrollinstanz für die öffentliche Verwaltung ist zu stärken, und es ist sicherzustellen, dass er seiner Aufgabe, die Neutralität des Verwaltungshandelns zu prüfen, in gebotenem Umfang nachkommen kann. Der Landesrechnungshof in NRW wird beauftragt die Praxis "externer Mitarbeiter" in NRW- Landesministerien und nachgeordneten Behörden zu prüfen.
Die LDK befürwortet, dass Maßnahmen, die zur Entflechtung von Politik von Wirtschaft beitragen und die Vorgehensweise von LobbyistInnen transparent machen eingeleitet werden.


