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13. April 2008

Studieren mit Kind muss finanzierbar sein!

Die Propaganda für das Elterngeld verpufft vor der Realität

In Deutschland gibt es nur wenige Studierende die während ihrer Hochschulausbildung ihren Kinderwunsch realisieren. Ganze 7%  weist die aktuelle 18. Sozialerhebung des DSW (Deutsches Studentenwerk) für das Sommersemester 2006 auf. Dabei ist es sehr unterschiedlich in welchem Semester sich die Studierenden befinden und wie alt sie sind. Von den jüngsten Studierenden haben nicht mal 1% Kinder, während im Alter von 28-29 Jahren 10% der Studenten und fast 18% der Studentinnen bereits Eltern sind. In postgraduellen Studiengängen gehört fast jeder fünfte zu den Studierenden mit Kind. Auch hier prozentual mehr Frauen als Männer. Die Empfehlung der Familienministerin, die sogenannte Rushhour des Lebens in der eigenen Biografie zu entzerren und mit der Familiengründung nicht erst nach Eintritt in das Erwerbsleben sondern schon in der Ausbildung zu beginnen, wurde bisher von Studierenden aus verständlichen Gründen nicht aufgegriffen. Die Vorverlegung der Familienphase in die Zeit des Studiums wurde von den Regelungen zum neuen Elterngeld aus dem Hause von der Leyen selber konterkariert. 

 

Hochqualifizierte können auch rechnen

Eltern, die nicht versicherungspflichtig beschäftigt sind, erhalten den Sockelbetrag von 300 Euro für 12 Monate, beim Erziehungsgeld war es noch doppelt soviel, nämlich 3600 Euro mehr. Studierende mit Kind stehen sich also heutzutage schlechter als vorher und treffen darüber hinaus im Gegenzug auf keinerlei bessere Betreuungs-Infrastruktur als in Zeiten des Erziehungsgeldes. Darüber hinaus profitieren Studierende mit Kind, die nicht erwerbstätig sind, auch nicht von der 12+2 Regelung, sie erhalten in der Regel lediglich 12 Monate Elterngeld. Nur wenn sie alleinerziehend sind, haben sie Anspruch auf die vierzehn Monate. Also immer noch eine Kürzung von 10 Monaten Sockelbetrag gegenüber dem Erziehungsgeld.

  • Bezüge durch Stipendiengelder gelten nicht als Erwerbseinkommen und erhöhen so das Elterngeld für Studierende nicht. Nur wenn eine Elternteil vor der Geburt einen lukrativen und sozialversicherungspflichtigen Nebenjob hatte, können sie mehr als den Sockelbetrag erhalten und dann unter Umständen auch 14 Monate Elterngeld beziehen. Es handelt sich hier aber um Konstellationen, die eher selten anzutreffen sind.
  • Eklatant wird die Gesetzgebung zum Elterngeld in Bezug auf die Ungleichbehandlung zwischen einheimischen Studierenden und ausländischen Studierenden. Ihnen bleibt im Falle einer Schwangerschaft nur die Rückkehr in das Herkunftsland, da sie in Deutschland keinerlei Anspruch auf Elterngeld oder andere Leitungen haben.
  • Aber auch der Familiengründung von jungen Akademikerinnen, die ihre Familienplanung kurz nach dem Studium realisieren wollen, werden Steine in den Weg gelegt. Da Befristungen der Arbeitsverträge gang und gäbe sind und das Anfangsgehalt von Frauen nach dem Studium meist viel niedriger ist als das von Männern, wirkt sich das in der Berechnung zum Elterngeld doppelt ungünstig aus. Denn Zeiten der Arbeitslosigkeit reduzieren die Berechnungsgrundlage direkt und reduzieren gerade für GeisteswissenschaftlerInnen den Anspruch auf Elterngeld.
  • Alleinerziehende Mütter, die vor der Geburt arbeitslos oder in Ausbildung oder Studium waren, haben keinen Anspruch auf die 2 Zusatzmonate. Auch wenn sie sich das Sorgerecht mit dem Vater des Kindes teilen und der nicht mit ihnen und dem Kind zusammenwohnt,  bekommen sie nur 12 Monate Elterngeld.

Notlagen für ausländische Eltern sind vorprogrammiert

Studierende aus der EU und der Schweiz haben ebenso wie Deutsche
nach dem Recht der EU in der Regel dann einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie in Deutschland erwerbstätig sind oder wohnen. Dies trifft auch für unanfechtbare Asylberechtigte und Flüchtlinge zu. Andere Ausländerinnen und Ausländer haben einen Anspruch, wenn sie z.B. eine Niederlassungserlaubnis besitzen.

 

Kein Elterngeld erhalten ausländische Eltern aus Nicht-EU-Staaten, die eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung besitzen.  Da die Aufenthaltserlaubnis zwecks Studiums nur zur Ausübung einer Beschäftigung berechtigt, die insgesamt 90 Tage oder 180 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf, geraten viele ausländische Studierende mit Kind in eine finanzielle Notlage. Ihnen steht also nach der Geburt eines Kindes weder Elterngeld, noch Kindergeld noch Sozialhilfe (inklusive einmalige Beihilfen des Sozialamtes) noch die Aufnahme einer existenzsichernden Tätigkeit zur Verfügung. Ihnen bleibt nur die Rückkehr in ihr Heimatland. Diese Diskriminierung bestand schon zu Zeiten den Erziehungsgeldes, ist aber nach wie vor skandalös.

 

Ungleichbehandlung wegen fehlender einheitlicher Rahmenbedingungen

Die Behandlung von Studierenden mit Kind im Hinblick auf die Studienbeitragsbefreiung ist sehr unterschiedlich. Manche befreien zwei Semester manche die komplette Regelstudienzeit. Ob man Bafögberechtigt ist oder nicht hängt nicht von der Existenz eines Kindes ab, sondern von dem Einkommen der Eltern der Studierenden. So wird die Behandlung von jungen studierenden Eltern von der Großelterngeneration des Kindes abhängig gemacht.

 

Hinsichtlich der Erbringung von Studienleistungen sind die Studierenden mit Kind/ern vom Goodwill der Uni oder einzelner DozentInnen abhängig. Es gibt für Eltern, die studieren, ungeachtet ihrer schwierigen Lebenssituation keine Erleichterungen hinsichtlich der Erbringung von Studienleistung. Das heißt die Regelstudienzeit verlängert sich nicht automatisch bzw. die Ausgestaltung ist von der Regelung in der Hochschule abhängig. Da aber der Großteil (93%) der Studierenden an den Hochschulen keine Kinder hat, wird oft nicht die Dringlichkeit oder Notwendigkeit durch Mittel der Mitbestimmung gesehen, die Rahmenbedingungen zu verändern.

 

Hochschule zu familienfreundlichen Orten entwickeln

Ziel grüner Familien- und Hochschulpolitik ist es, an Hochschulen und Forschungseinrichtungen Kinder-  und familiengerechtere Bedingungen zu schaffen, um ein Leben mit Kindern während des Studiums oder einer akademischen Tätigkeit zu erleichtern. Die Lern- und Arbeitsbedingungen an Hochschulen sind trotz erster Anstrengungen nach wie vor kinderfeindlich. Daher wollen wir die Barrieren überwinden, die eine Vereinbarkeit von Studium, Wissenschaft und Elternschaft erschweren. Deshalb wollen wir neben besseren Studienbedingungen für studierende Eltern, sowie besseren Arbeitsbedingungen für WissenschaftlerInnen mit Kindern vor allem eine neue Zeitpolitik, mehr Kinderbetreuungsangebote und familiengerechtere Infrastrukturen auf dem Campus.

 

Forderungen:

  • Für Studierende, Auszubildende, Alleinerziehende, Geringverdienende und Erwerbslose soll der Sockelbetrag von 300 Euro 24 Monate lang gezahlt werden.
  • Die Partner- oder Bonusmonate müssen allen Eltern zugänglich sein, auch wenn keine zu erwartende Minderung des Erwerbseinkommens vorliegt.
  • Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Stipendien müssen bei der Berechnung des Elterngeldes als Einkommen herangezogen werden. Bei Tätigkeiten als studentische Hilfskraft oder sonstigen geringfügigen Beschäftigungen vor der Geburt darf sich der Verdienst nicht negativ auf das Elterngeld auswirken.
  • Alle ausländischen Studierenden, unabhängig davon, ob sie aus einem EU- oder einem Nicht-EU-Land kommen, müssen wenn sie Eltern werden den deutschen Studierenden gleichgestellt werden.
  • Studierende Eltern, die die Kinderbetreuung partnerschaftlich organisieren, müssen bei halbem Sockelbetrag jeweils Anspruch auf 24 Monate Elterngeld haben.
  • Die Erbringung der Studienleistung muss für studierende Eltern analog zur Elternzeit gesetzlich geregelt werden. Darüber hinaus muss es eine gesetzliche Mindestregelung geben, auf Antrag in Teilzeit zu studieren bzw. die Studienleistungen reduzieren zu können. Die WissenschaftsministerInnenkonferenz und die HochschulrektorInnenkonferenz müssen auf die Chancengleichheit für studierende Eltern hinwirken.
  • Wir brauchen dringend massive Nachbesserung am Eltergeldgesetz und bitten die Bundestagsfraktion, auf diese Diskriminierung von studierenden Eltern aufmerksam zu machen und parlamentarische Initiativen für ein benachteiligungsfreies Elterngeld zu ergreifen und ein Konzept für ein gerechtes Elterngeld vorzulegen, welches eine Ungleichbehandlung zwischen Studierenden vermeidet und Studierende im Vergleich zur Erziehungsgeldregelung nicht benachteiligt.
  • Wir fordern die grünen Fraktionen in den Landtagen auf, parlamentarische Initiativen mit demselben Zweck zu ergreifen. Besonders die Kommunen in denen es Hochschulen gibt müssen über die Situation von Studierenden mit Kind informiert werden und in Kooperation mit den jeweiligen Landesregierungen Lösungen für eine Verbesserung der Lebenslage von Studierenden mit Kind finden.