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13. April 2008

Soziale Arbeitsmarktpolitik ausbauen - Betroffene stärken - Eine aktive Rolle der Kommunen in den Ar-beitsgemeinschaften ermöglichen!

Die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen NRW stellt fest:

Eine Neuordnung bei der Umsetzung von "Hartz IV" (SGB II) steht bevor. Bündnis 90/Die Grünen halten dies für eine Chance, die Lage der Leistungsbeziehenden von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld auf der Ebene der Ausführung der Gesetze erheblich zu verbessern. Ungeachtet dessen betonen wir, dass sich an unserer Kritik an politischen und leistungsrechtlichen Defiziten des SGB II nichts geändert hat. Auch wenn die Durchführung dieses Gesetzes eine erhebliche Rolle für die Betroffenen spielt und wir uns daher aktiv in diese Debatte einmischen müssen, bleibt eine diskriminierungsfreie, an Teilhabe orientierte  und die Existenz sichernde Grüne Grundsicherung das zentrale politische Ziel unserer Partei.

Grüne Grundsätze in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik: Soziale Bürgerrechte garantieren

Im Mittelpunkt grüner Sozial- und Arbeitsmarktpolitik stehen die Betroffenen, Befähigung, ihre Teilhabe und ihre verlässliche materielle Absicherung. Die konkreten Rechts- und Leistungsansprüche selbst sind in diesem Zusammenhang ebenso wichtig wie die Möglichkeit, soziale Rechte ohne Schikane und bürokratische Einschränkungen wahrzunehmen zu können. Innovative Sozialpolitik zeichnet sich für Grüne dadurch aus, dass die öffentlichen Träger für soziale Rechte diese nicht vorwiegend als Rechte für so genannte Kunden oder bloße Leistungsempfänger begreifen, sondern in erster Linie als Bürgerrechte.

 

Ein modernes Verständnis von sozialen Bürgerrechten in einem emanzipatorischen Sozialstaat bedeutet für uns die Ausrichtung sozialer Hilfen an Personen statt an Institutionen, das Streben nach Gleichberechtigung im Verhältnis von BürgerInnen und Staat, transparente Verfahrensrechte, unabhängige Beratung und definierte sowie einklagbare Qualitätsansprüche an staatliche Behörden.

 

Die Frage danach, welche Behörde auf welche Weise die gesetzlichen Regelungen umsetzt, ist daher weit mehr als eine akademische oder verwaltungstechnische Frage. Dies gilt insbesondere für die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Ohne ein ausgeprägtes bürgerrechtliches Verständnis ist es kaum möglich, individuelle Wege in Erwerbsarbeit durch qualifiziertes Fallmanagement zu ebnen und zur Arbeits- und Bildungsbereitschaft zu motivieren. Nicht zufällig wird der Streit um die Umsetzung von "Hartz IV" anhand der Beispiele und Erfahrungen aus der Praxis der Jobcenter geführt.

 

Nun hat das Bundesverfassungsgericht am 20.12.2007 die gemeinsame Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder so genanntes "Hartz IV") durch die Bundesagentur für Arbeit einerseits und die Kommunen andererseits zur verfassungswidrigen Mischverwaltung erklärt. Die Erbringung von Leistungen aus einer Hand in den Arbeitsgemeinschaften nach § 44 SGB II ist dadurch in der gegenwärtigen Form nicht mehr möglich und muss bis spätestens Ende 2010 neu geregelt werden. Damit ist ein zentrales Kernstück der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe gefährdet. Eins der wichtigen Ergebnisse der politischen Auseinandersetzung um das Arbeitslosengeld II war - ungeachtet unserer sonstigen Kritik - schließlich die Einsicht, dass es galt und gilt, die spezifischen Kompetenzen von Arbeitsagenturen und kommunaler Sozialpolitik zusammenzuführen. Diese Strukturentscheidung muss sich wie jede weitere Veränderung nicht an abstrakten Effizienzgesichtspunkten, sondern am Nutzen für die Betroffenen messen lassen.

 

Keine Lösung: Das "Kooperative Jobcenter" des Arbeitsministers

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Februar 2008 mit einem Vorschlag für ein "Kooperatives Jobcenter" auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reagiert. Darin spricht sich das BMAS zwar für eine weitere enge Zusammenarbeit von Kommunen und Agenturen für Arbeit aus, will jedoch der kommunalen Seite lediglich eine Kooperation auf freiwilliger Basis anbieten.

 

Die Steuerungsverantwortung - insbesondere für die aktive Arbeitsmarktpolitik - und die Personalhoheit lägen nach dem gegenwärtigen Vorschlag der Bundesregierung allein in den Händen der Bundesagentur für Arbeit. Damit wäre die Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik für Langzeiterwerbslose vor Ort und auch die Durchführung wesentlicher Bestandteile kommunaler Sozialpolitik zukünftig abhängig von der Kooperationsbereitschaft der jeweiligen Bundesminister bzw. der jeweiligen BA-Vorstände. Diese Perspektive kann sowohl für die Betroffenen als auch für die Kommunen nicht zufriedenstellend sein. Gerade die Langzeiterwerbslosen sind mehrheitlich auf vielfältige Unterstützung und soziale Hilfen angewiesen, die sich wesentlich von den Instrumenten unterscheiden, die im Bereich des Arbeitslosengelds I gängig sind.

 

Individuelle Lösungen vor Ort sind gefragt!

Die Arbeitslosigkeit ist für den größeren Teil der Hartz IV-Beziehenden meist "nur" ein Problem unter vielen - häufig ist es nicht einmal das vorrangig zu bewältigende. Voraussetzung für die Entwicklung und Freilegung der Chancen Langzeitarbeitsloser ist hier in erster Linie die praktische Anwendung von Sozialpolitik und ihre Verzahnung mit den Fördermöglichkeiten der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Kommunale Kompetenzen und Netzwerke sind hierfür schon heute unverzichtbar: Beziehungen zwischen der Wirtschaftsförderung und örtlichen Arbeitgebern sowie Kammern, Beziehungen zwischen der Sozialverwaltung und den Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, Leistungen der Jugendberufshilfe, Angebote zur Kinderbetreuung durch das Jugendamt, soziale, psychosoziale und erzieherische Hilfen wie Familienhilfe, Schuldnerberatung, Suchtberatung, Wohnungslosenhilfe sowie Angebote im Bereich der Gesundheitsförderung bilden den Hintergrund für ein an der Person orientiertes Fallmanagement. Dieser Hintergrund ist unerlässlich, wenn man - wie Bündnis 90/Die Grünen dies tun - ein an sozialen Bürgerrechten orientiertes und kooperatives Verhältnis zwischen den Leistungsbeziehenden und den FallmanagerInnen anstrebt. Gerade weil wir Grünen einen so genannten Eingliederungserfolg nicht allein an der kurzfristigen "Beendigung des Hilfebezugs" messen, sondern gleichzeitig die langfristigen Chancen von Menschen unter Berücksichtigung ihrer Wünsche, Bedürfnisse und Fähigkeiten verbessern wollen, betonen wir die Bedeutung einer vielfältigen sozialen Infrastruktur, die konkret vor Ort und direkt für die Menschen einzusetzen ist.

 

Soziale Integration und Arbeitsmarktintegration: eine kommunale Stärke!

In den Stadt- und Gemeinderäten sowie Kreistagen Nordrhein-Westfalens haben praktisch alle Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen in den vergangenen Jahren - ja Jahrzehnten - an der Entwicklung dieser Infrastruktur gearbeitet. Gerade aufgrund Grüner Initiativen in den Räten bestehen heute vielfach auch Hilfeangebote für diejenigen Gruppen, die in der Arbeitswelt, im Alltag und auch im System sozialer Hilfen häufig Diskriminierungen und besonderen Benachteiligungen ausgesetzt sind - wie etwa MigrantInnen oder Menschen mit Behinderung. In vielen Kommunen waren Grüne politisch oder professionell daran beteiligt, für die Bekämpfung der Erwerbslosigkeit mit dem Instrument der "Hilfe zur Arbeit" aus dem früheren Bundessozialhilfegesetz eine eigene kommunale Infrastruktur von Beschäftigungsträgern und Bildungseinrichtungen aufzubauen. Gerade Kommunen haben daher besondere Erfahrungen mit Menschen in besonderen sozialen Problemlagen. Angesichts der offenkundigen Bedeutung von Sozialpolitik bei der Bewältigung der Lebenslage "Langzeiterwerbslosigkeit" hielten wir die alleinige Bundesverantwortung für die Umsetzung sozial- und arbeitsmarktpolitischer Strategien vor Ort für fatal.

 

Kreative Lösungen vor Ort statt lebensfremder zentraler Vorschriften!

Neben der konsequenten Nutzung der Instrumente kommunaler Sozialpolitik gilt es jedoch auch, ein bundeseinheitliches Leistungsrecht zu gewährleisten. Wir wollen eine Vielfalt regional abgestimmter Angebote, aber keinen Flickenteppich der Leistungsstandards. Die Qualität der Förderung und Beratung von Leistungsbeziehenden darf nicht von ihrem Wohnort abhängen. Gerade wir in NRW, dem Land der hochverschuldeten Kommunen, wissen, wie groß die Gefahr ist, dass die Leistungen der kommunalen Sozialpolitik in die Abhängigkeit der jeweiligen Haushaltssituation der Kommune geraten. Der Bund darf schon deshalb nicht aus der politischen Gesamtverantwortung für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik und deren verlässlicher Finanzierung entlassen werden. Die bisherigen Erfahrungen bei der Umsetzung von Hartz IV belegen allerdings , dass die Bundesagentur für Arbeit und das BMAS oft nicht willens oder in der Lage sind, in der Wahrnehmung ihrer Gesamtverantwortung die Bedeutung von lokalen Kompetenzen und Handlungsspielräumen zu erkennen. Seit jüngstem unternimmt das BMAS erneut einen Versuch, Freiräume der örtlichen Verantwortlichen zu beschneiden und eine flexible Gesetzesanwendung zu behindern. Unter Verweis auf vereinzelte Missbräuche wirkt das Bundesarbeitsministerium seit Januar 2008 darauf hin, eine Gesetzesregelung auszuhöhlen, die innovativen Ansätzen in der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik den Weg ebnen soll: Die Möglichkeit zu so genannten "sonstigen weiteren Leistungen" (§ 16, Absatz 2, Satz 1 SGB II) wurde - ganz im Sinne des damaligen rot-grünen Gesetzgebers - in vielen Kommunen für Experimente und neue Leistungsformen genutzt. So werden zum Beispiel für Schulabbrecher mit Migrationshintergrund auch Deutschkurse angeboten, die freilich im Rahmen von Praktika und in Produktionsschulen stattfinden und so die klassische Schulsituation überwinden. Das BMAS verlangt nun die Einstellung dieser spezifischen Förderung, da ja das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration auch Sprachkurse anbiete. Eine Finanzierung von "eigenen" allgemeinsprachlichen Deutschkursen widerspreche dem "Nachrangprinzip des SGB II" und stelle eine Zweckentfremdung von Bundesmitteln dar. Das BMAS zeigt kein Verständnis dafür, dass die gängigen Standarddeutschkurse für an der Schule gescheiterte Personen nur erneut die Versagenssituation erzeugen, die bereits zum Schulabbruch geführt hat. In ähnlicher Ignoranz lehnt das Scholz-Ministerium eigene kommunale Projekte zur Berufsvorbereitung, zum Nachholen des Schulabschlusses und zu spezifischen Weiterbildungskursen ab. Dieses aktuelle Beispiel verdeutlicht eindringlich, welche Konsequenzen eine alleinige Verantwortung des Bundes für die Ausführung des SGB II nach sich zöge.

 

Die Mindestvoraussetzung: Verlässliche Finanzierung statt Kleinstaaterei!

Die Ausführung des SGB II von den Kommunen hängt jedoch wesentlich von einer verlässlichen Finanzierung der Aufgabe ab. Das Beispiel der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft hat deutlich gezeigt, dass in der Finanzierung die größten Risiken für die Kommunen liegen. Bei der Aushandlung der Beteiligung an den Unterkunftskosten war die kommunale Familie politisch nicht geschlossen handlungsfähig: Ostdeutsche Städte etwa zeigten kein Interesse an den Belastungen westdeutscher strukturschwacher Städte, nachdem sie 2004 über ihre Landesregierungen eine "Ostprämie" in Höhe von rund einer Milliarde Euro gegenüber dem Bund und den westdeutschen Ländern herausgeschlagen hatten. Gleichermaßen partikularistisch und der kommunalen Seite gegenüber verantwortungslos verhielten sich die Bundesländer. Nicht nur die bereits 2004 "erfolgreichen" neuen Bundesländer taten sich hervor. Auch Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg schafften es in den Nachverhandlungen Ende 2006, mit niemals belegten Zahlen eine höhere Beteiligungsquote des Bundes durchzusetzen. Das geschah zu Lasten der restlichen westdeutschen Länder, die jedoch (vermutlich aufgrund politischer Tauschgeschäfte) der ungleichen Verteilung zustimmten.

 

Die Finanzierung der Folgekosten aus der Langzeitarbeitslosigkeit und die soziale Grundsicherung darf nicht auf die kommunale Ebene abgewälzt werden, sondern muss gesamtstaatliche Verantwortung bleiben. Zudem darf sie nicht zum Gegenstand aktueller finanzpolitischer Debatten und Prioritätensetzung gemacht werden, sondern muss gemäß gesetzlicher Ansprüche gesetzlich garantiert werden.

 

Die LDK möge deshalb beschließen:

Bündnis 90 / Die Grünen streben eine diskriminierungsfreie, an Teilhabe orientierte  und die Existenz sichernde Grundsicherung an. Ungeachtet der bisherigen Kritik an dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch halten wir eine Neuordnung in der Umsetzung des SGB II zur Verbesserung der Situation der Leistungsbeziehenden für geboten.

 

Die verwaltungstechnische und organisatorische Abwicklung der Leistungen zur Grundsicherung und zur Arbeitsmarktintegration muss so gestaltet werden, dass sie sowohl den Zielen einer verlässlichen und bürgerfreundlich ausgestalteten Grundsicherung gerecht werden kann als auch das Ziel einer passgenauen Hilfe zur Integration in den Arbeitsmarkt in organisatorischer Hinsicht erfüllt.  

 
Die Planung und Umsetzung der lokalen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik ist auch in Zukunft als gemeinsame Gestaltungsaufgabe der Kommunen und der Arbeitsagenturen oder als Optionsmodell wahrzunehmen - unter Beteiligung der lokalen Wirtschaft, der Vertretungen der ArbeitnehmerInnen sowie der Langzeiterwerbslosen und der freien Wohlfahrtspflege. Ziel muss es sein, auch weiterhin "Hilfe aus einer Hand" zu leisten. Entscheidungen zur konkreten Ausgestaltung der lokalen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik können nur im Einvernehmen mit den kommunalen Vertretungen getroffen werden. Dazu sollen örtlich entsprechende Gremien geschaffen werden.

 
Der Deutsche Bundestag ist aufgefordert, die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen die Trägerschaft und die Hauptsteuerungsverantwortung für die Jobcenter übernehmen können. Gleichzeitig sind die Kommunen zu verpflichten, bei der Wahrnehmung ihrer Umsetzungsverantwortung eng mit den Agenturen für Arbeit zusammenzuarbeiten sowie ihre Dienste (z.B. bundesweite Vermittlung, Arbeitgeberservice usw.) und Instrumente dort in Anspruch zu nehmen, wo dies zweckmäßig und sinnvoll ist. Dies ist geboten, um vorhandene Kompetenzen der Arbeitsagenturen zu nutzen und neue Schnittstellenprobleme zwischen dem Leistungsbereich des Arbeitslosengeld I und des Arbeitslosengelds II zu vermeiden.

 
Bündnis 90/ Die Grünen konzentrieren sich bei der Suche nach Lösungen in der Folge des Verfassungsgerichtsurteils auf die Frage, welcher Weg für die Leistungsbeziehenden der bestmögliche ist. Eine vollständige Aufgabenwahrnehmung durch den Bund ist dabei für uns ebenso ausgeschlossen wie das Scholz-Modell der "kooperativen Jobcenter". Die gesamtstaatliche Verantwortung zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und die herausragende Bedeutung der Arbeitsmarktpolitik rechtfertigen daher, auch solche Möglichkeiten zu prüfen, die eine Änderung des Grundgesetzes voraussetzen und auf eine Fortführung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung unter deutlicher Stärkung des kommunalen Gestaltungseinflusses zielen. Im Fall einer Beauftragung durch den Bund müssen die Landesregierungen die Aufgabe durch landesgesetzliche Regelungen an die Kommunen übertragen. Hierbei ist die strikt die Anwendung des Konnexitätsprinzips zu beachten, d.h. der Aufgabenübertragung muss eine entsprechende Finanzausstattung gegenüberstehen.

 
Die Finanzierung der neuen kommunalen Rolle bei der Aufgabenwahrnehmung ist durch eine angemessene Finanzierungsregelung zu unterlegen, die konjunkturelle Entwicklungen und damit einher gehende Schwankungen der Erwerbslosenzahlen nachvollziehen kann. Hier sind die Spitzenverbände der Kommunen, die Landesregierungen und die Bundesregierung gefordert, eine Lösung zu finden, die sowohl transparent als auch handhabbar ist. Ohne eine tragfähige Lösung ist das finanzielle Risiko einer Übernahme der Aufgabenverantwortung zu hoch und die Übernahme nicht möglich.