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12. April 2008

NRW muss seinen Beitrag für den Klimaschutz leisten!

Klimaschutz - eine Frage globaler Gerechtigkeit

Die vier im letzten Jahr veröffentlichen Berichte des Weltklimarates IPCC bestätigen: Der Klimawandel, verursacht durch den Ausstoß von Treibhausgasen, allen voran CO2, ist nicht mehr zu verhindern. Aber - und das ist die positive Botschaft der Klimawissenschaft - das Ausmaß des Klimawandels kann von der Menschheit noch beeinflusst werden. Konkret geht es darum, die weltweite Erhöhung der Durchschnittstemperatur auf zwei Grad bis zum Ende des Jahrhunderts gegenüber der vorindustriellen Zeit zu begrenzen. Nur so lassen sich die Folgen des Klimawandels in für Mensch und Natur gerade noch erträgliche Maßen halten. Andernfalls drohen - so der Bericht des britischen Ökonomen und ehemaligen Weltbankpräsidenten, Sir Nicolas Stern - wirtschaftliche Schäden, deren Ausmaß die Folgen der beiden Weltkriege und der Weltwirtschaftkrise im 20. Jahrhundert übersteigen werden. Die volkswirtschaftlichen Kosten zum Erreichen der Klimaschutzziele belaufen sich - den Ökonomen zufolge - dagegen auf 1 Prozent oder weniger des weltweiten Bruttoninlandsprodukts.

 
Um das Weltklima dauerhaft zu stabilisieren, müssen die weltweiten Emissionen von Treibhausgasen bis zur Mitte des Jahrhunderts um 80% gegenüber dem heutigen Niveau reduziert werden. Doch die CO2-Emissionen sind gemessen an der Bevölkerung weltweit extrem unterschiedlich verteilt: Während ein/e US-Amerikaner/in pro Jahr statistisch etwa 20 Tonnen CO2 emittiert, sind es in Deutschland und Japan etwa 10, in China knapp 4 und in Indien gerade einmal gut 1 Tonne CO2 pro Mensch und Jahr.

 
Damit wird der Klimaschutz zu einer Frage der globalen Gerechtigkeit. Solange nicht die Industrienationen mit Reduktionsmaßnahmen entsprechend ihrer Verantwortlichkeit vorangehen und ihre Emissionen deutlich senken, besteht für Entwicklungs- und Schwellenländer wenig Anlass, eigene Klimaschutzbemühungen durchzuführen.
Klaus Töpfer greift eine alte GRÜNE Forderung auf und stellt völlig zur Recht die Frage: "Eigentlich müssten wir das Recht, Treibhausgase zu emittieren, auf der ganzen Welt gleichmäßig verteilen. Warum soll ein US-Amerikaner oder ein Deutscher mehr Recht haben, die Atmosphäre zu belasten als ein Inder oder Chinese?" Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel erweckt den Eindruck, die Kernfrage des globalen Klimaschutzes verstanden zu haben, wenn sie formuliert: "Kein Mensch hat per se das Recht, dem Klima mehr Schaden zuzufügen als andere." Leider führt dieser Erkenntnis der Bundeskanzlerin - sofern es tatsächlich ein Erkenntmis ist - nicht zu einer ernsthaften Klimaschutzpolitik mit Ziel der Umsetzung von konkreten Maßnahmen, sondern sie erschöpft sich weitgehend in Medienauftritten. Und Prof. Dr. Schellnhuber, Leiter des Potsdam Institut für Klimafolgenforschung, Träger des Deutschen Umweltpreises 2007, benennt das konkrete Ziel: "Bei rund 9 Milliarden Menschen im Jahr 2050 kommt man auf eine zulässige CO2 Emission von 2,2 Tonnen CO2 pro Jahr und Kopf."

 

Anders als der Bund hat die NRW Landesregierung nicht einmal Klimaschutzziele
Die Bundesregierung hat für Deutschland mit einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 40% bis 2020 und um 80% bis 2050 richtige Zielvorgaben gemacht. Doch die Formulierung von richtigen Zielen löst die Probleme des Klimaschutzes nicht. Wir brauchen auch konsequentes Handeln mit ambitionierten Maßnahmen in allen Bereichen von Gesellschaft und Wirtschaft. Die mit den Meseberger Beschlüssen von der Bundesregierung eingeleiteten Maßnahmen sind unvollständig, unambitioniert und zum Teil sogar kontraproduktiv. Die Bundesregierung selbst gesteht ein, dass damit allein die Ziele des Klimaschutzes nicht zu erreichen sind. Will Deutschland aber Motor und Vorreiter bei internationalen Klimaschutzbemühungen sein, wird die Bundesregierung hier erheblich nachbessern müssen.
Doch selbst das schwache Handeln der Bundesregierung wird von einer noch katastrophaleren Klimaschutzpolitik der schwarz-gelben NRW-Landesregierung in den Schatten gestellt. De facto existiert Klimaschutzpolitik auf NRW-Landesebene nicht. Obwohl NRW für ein Drittel aller CO2-Emissionen in Deutschland verantwortlich ist, hält die Landesregierung es nicht einmal für nötig, einige Klimaschutzziele zu formulieren. Nach drei Jahren CDU/FDP Regierung in NRW sucht man Klimaschutzmaßnahmen der Landes, die über Beratungsangebote der Energieagentur hinausgehen, praktisch vergeblich.

 

In der Praxis handelt die Landesregierung gegen den Klimaschutz

Im Gegenteil - bei ihrem konkreten Handeln agiert die Landesregierung zumeist gegen die Interessen des Klimaschutzes. Einige Bespiele:

  • In Berlin und Brüssel hat sie sich mit großem Engagement für milliardenschwere Sonderrechte für die klimaschädliche Braunkohle eingesetzt.
  • Während die Landesregierung medienwirksam die Erfolge der deutschen Windkraftbranche im Ausland anpreist, führt sie hierzulande ihren Kreuzzug gegen Windkraftanlagen fort.
  • Als die Ablehnung zur Errichtung eines Steinkohlekraftwerks im saarländischen Ensdorf durch einen BürgerInnenentscheid bekannt geworden war, brauchte die NRW-Landesregierung nur wenige Minuten, um RWE aufzufordern, das Kraftwerk in NRW zu errichten.
  • Gegen den erklärten Willen der Stadt Krefeld unterstützen Landesregierung und Koalitionsfraktionen einschließlich SPD den Bau eines Steinkohlekraftwerks dort.

Schwarz-gelbe Geisterfahrt in die Vergangenheit - Wiederbelebung von Atomkraftträumen für NRW

Die Energiepolitik der Landesregierung entwickelt sich  zu einer immer abstruseren Geisterfahrt in die Vergangenheit. Waren es am Anfang "nur" die von Mitgliedern der NRW-Landesregierung formulierten Forderungen nach Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke und Wiederbelebung der Atomforschung, so wird inzwischen immer deutlicher, dass CDU und FDP ganz konkret den Wiedereinstieg NRWs in die atomare Vergangenheit planen.
Helmut Stahl, CDU-Fraktionsvorsitzender, fabuliert im Zeitungsinterview von in Hochtemperaturreaktoren produziertem Wasserstoff, der unsere Autos antreiben soll. Wenige Tage später spricht er vom "Mix mit Kernenergieanteil in NRW" und von der Notwendigkeit "den Widerstand gegen den Bau von Kraftwerken zu überwinden." Das ist die unverhohlene Ankündigung einer Renaissance der Atomkraft in NRW, die in Kürze auch noch ihren Niederschlag in einem Energiekonzept der CDU finden soll. Zur Bekräftigung besucht die FDP-Landtagsfraktion gleichzeitig demonstrativ das niedersächsische Uralt-Atomkraftwerk Grohnde.

 
Mit zukunftsfähiger Energiepolitik und Klimaschutz hat das nichts zu tun, denn selbst für kühnste Atomlobbyisten ist klar, Atomkraft wird in NRW auf absehbare Zeit keine Rolle spielen. Doch das hält CDU und FDP vom Irrlichtern nicht ab.
Schon einmal in den 1970er und 1980er Jahren suchte eine NRW-Landesregierung ihr Heil in der Atomkraft. Mit Milliardensubventionen aus Steuergeldern wurden die bekannten Atom-Abenteuer in Kalkar, Hamm-Uentrop und Jülich finanziert, ohne dass diese Projekte einen nennenswerten Beitrag zur Energieversorgung geleistet hätten. Die Beseitigung dieser Altlasten wird noch Jahrzehnte in Anspruch nehmen.

 
Atomkraft ist das Gegenteil einer nachhaltigen Energieversorgung. Deshalb müssen alle, die Konzepte, Planungen und Forschungsaktivitäten zum Wiedereineinstieg NRWs in die Atomkraftnutzung vorantreiben, mit dem entschiedenen Widerstand von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN rechnen. Ebenso werden wir uns weiterhin für eine Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau und gegen eine Ausweitung der Betriebsgenehmigung des Brennelementzwischenlagers Ahaus einsetzen.

 

Nationale Klimaschutzziele ohne Beitrag von NRW nicht erreichbar

NRW produziert mit über 300 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten mehr als ein Drittel aller Treibhausgasemissionen Deutschlands. Für den Klimaschutz ist der Energiesektor in NRW entscheidend: Über 90% der Treibhausgasemissionen entstehen durch Energieumwandlung in Kraftwerken, Heizungsanlagen und Verbrennungsmotoren. Allein knapp 60 % aller Emissionen in NRW entfallen auf den Kraftwerkssektor (Deutschland 43%). Allein die vier Braunkohlekraftwerke im rheinischen Revier sind mit rd. 100 Mio. Tonnen CO2 für ein Drittel aller Emissionen in NRW und 10% in ganz Deutschland verantwortlich. Auf die Bevölkerung gerechnet verursacht jede/r NRW-BürgerIn16 Tonnen CO2-Ausstoss, während es im Bundesdurchschnitt nur etwa 10 Tonnen sind.
Diese Zahlen untermauern zwei Kernthesen des Klimaschutzes:

  1. Deutschland kann seine Klimaschutzziele (minus 40 % bis 2020 und minus 80% bis 2050) nur erreichen, wenn NRW seinen Beitrag leistet.
  2. NRW kann diesen Beitrag nur erbringen, wenn auch im Kraftwerksbereich - und insbesondere bei der Braunkohle - substanzielle Reduzierungen des CO2-Ausstosses erfolgen.

Hauptproblem: Neue Kohlekraftwerke bauen und alte nicht stilllegen
Ständig behaupten der Ministerpräsident und die Wirtschaftsministerin in der Öffentlichkeit, durch die geplanten oder im Bau befindlichen Kohlekraftwerke würde in NRW CO2 in Größenordnungen von 30 Mio. Tonnen bis 2020 eingespart.

 
Die nachfolgende Tabelle gibt öffentlich bekannte Informationen über die derzeit im Bau oder konkret in Planung befindlichen Kraftwerksprojekte, ihre voraussichtlichen CO2-Emissionen sowie den einzelnen Neubauprojekten gegenüberstehende, verbindliche und unverbindliche Stilllegungsankündigungen alter Kraftwerke (oder Kraftwerksblöcke) wider:

 

 

Kraftwerksprojekt

Voraussichtliche CO2-Emissionen in Mio. t/a *)

Vermiedene CO2-Emissionen in Mio. t/a aus verbindlichen Stilllegungszusagen

Vermiedene CO2-Emissionen in Mio. t/a aus unverbindlichen Stilllegungsankündigungen

Niederaußem BoA 1 (RWE, seit 2002 in Betrieb)

6,7

1,4 (Stillegung von 150 MW in Frimmersdorf erfolgt)

---

Neurath BoA 2 + 3 (RWE)

15,7

12,6 (Frimmersdorf)

2,8 (Frimmersdorf)

Niederaußem BoA 4 + 5 (RWE)

15,7

---

19,6 (Niederaußem)

Hamm D + E (RWE)

8,6

1,5 (Hamm A + B)

1,5 (Hamm C)

Datteln 4 (E.on)

6,2

1,6 (Datteln 1 -3)

2,6 (1 Block Scholven, Shamrock)

Walsum 10 (Steag)

4,2

1,5 (Walsum 7)

---

Herne 5 (Steag) **)

4,0

0,8 (Herne 2)

---

Lünen (Steag)

4,2

---

---

Krefeld (Trianel)

4,2

---

0,8 (Bayer-Blöcke)

Lünen (Trianel)

4,2

---

---

Düsseldorf (SW)

2,2

---

---

SUMME

76,1

19,4

27.3

 

 

*) Errechnet mit Emissionsfaktoren 750 g/kWh (Steinkohle) und 950 g/kWh (Braunkohle) und 7.500 Betriebsstunden jährlich
**) Bau vorläufig zurückgestellt

Das heißt: Alle derzeit in NRW in Bau bzw. in Planung befindlichen Kraftwerksprojekte (einschließlich BoA 1 in Niederaußem) werden die CO2-Emissionen um 76,1 Mio. t pro Jahr erhöhen. Geht man davon aus, dass - was z. B. angesichts vieler nicht eingehaltener Zusagen etwa von RWE keineswegs sicher ist - die verbindlichen Stilllegungszusagen tatsächlich eingehalten werden, bleibt dennoch eine Erhöhung um 56,7 Mio. Tonnen. Selbst wenn die unverbindlichen Ankündigungen auch tatsächlich eingehalten würden, ergibt sich immer noch eine Zunahme der CO2-Emissionen um 29,4 Mio. Tonnen pro Jahr durch neue Kohlekraftwerke allein in NRW.

 

Kraftwerksplanung müssen mit Klimaschutzzielen in Einklang gebracht werden

Die Landesregierung nimmt diese Fakten achselzuckend zur Kenntnis und verweist darauf, dass sie keine Handhabe sieht, die Betreiber alter Kraftwerke zu deren Stilllegung zu zwingen. Sie hofft einfach darauf, dass diese die alten Kraftwerke schon stilllegen werden, wenn neue in Betrieb gehen. Dass diese Hoffnung bestenfalls naiv ist, zeigt die Weigerung von RWE, seine Zusagen zur Stilllegung von Uralt-Braunkohlekraftwerken einzuhalten.

 
Offensichtlich lohnt es sich, mit alten und neuen Kraftwerken auf Kosten des Klimas Strom zu produzieren. Denn nur so erklärt es sich, dass Deutschland in den letzten Jahren zum Stromexportland geworden ist. Und das obwohl zeitweilig bis zu sieben Atomkraftwerke nicht in Betrieb waren. Vor diesem Hintergrund ist das Gerede von Stromversorgungsengpässen nichts anders als Angst-Propaganda der Stromkonzerne mit dem Zweck, Stimmung für die eigenen Interessen zu machen.

 
Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordern einen Planungstopp für Kohlekraftwerke und eine Befristung der Laufzeit alter Kohlekraftwerke. Es kann nicht sein, dass NRW durch die steigende Produktion klimaschädlichen Kohlestroms immer mehr zur Dreckschleuder in Europa wird. Deshalb müssen alle Planungen von Kohlekraftwerken und der Betrieb bzw. die Stilllegung alter Anlagen mit den Zielen des Klimaschutzes in Einklang gebracht werden.

 

Bis 2020 mindestens 25 % KWK-Anteil in NRW

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist die gleichzeitige Erzeugung und Nutzung von Strom und Wärme. Sie ermöglicht Gesamt-Wirkungsgrade von bis zu 90%. Dem gegenüber erreicht das "modernste Braunkohlekraftwerk der Welt" (Eigenwerbung RWE), das derzeit in Neurath bei Grevenbroich errichtet wird und in dem nur Strom erzeugt werden soll, gerade einmal einen Wirkungsgrad von 43%; das heißt, es gehen 57% der Energie als Abwärme nutzlos verloren.

 
Die Kraft-Wärme-Kopplung ist aufgrund ihres hohen Wirkungsgrades eine besonders klima- und ressourcenschonende Form der Strom- und Wärmeproduktion. Doch eine Vielzahl von Hemmnissen und falschen energiepolitischen Weichenstellungen in der Vergangenheit hat dazu geführt, dass der Anteil von KWK an der Stromproduktion in Deutschland nur bei 10 bis 12% liegt. Auch in NRW, das aufgrund seiner dichten Besiedlung und hohen Industriedichte eigentlich gute Voraussetzungen für die Nutzung der KWK hätte, liegt dieser Anteil bei nur etwa 10%. Ganz anders ist das z. B. in Dänemark oder den Niederlanden, wo eine konsequente Förderpolitik KWK-Anteile an der Stromproduktion von 55% in Dänemark bzw. 38% in den Niederlanden ermöglicht hat. In Deutschland - und erst recht in NRW - sind die bisher ungenutzten Potenziale der KWK groß. So kommt eine Studie des Bremer Energieinstituts und des Deutschen Instituts für Luft und Raumfahrt (DLR) im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums aus dem Jahr 2006 zum Ergebnis, dass mindestens 57% der Stromerzeugung auf Basis von KWK stattfinden könnte.

 
Obwohl NRW als das Flächenland mit der größten Bevölkerungs- und Industriedichte in Deutschland hervorragende Voraussetzungen und große Potenziale für die Nutzung der KWK bietet, sind substanzielle Aktivitäten der Landesregierung hierzu nicht bekannt. Dabei böte der Ausbau der KWK die Chance, tatsächliche Erfolge beim Klimaschutz auch in NRW zu realisieren. Das REN-Programm, mit dem in der Vergangenheit auch der Ausbau von Fernwärmenetzen gefördert wurde, hat die Landesregierung um fast 60% gekürzt.

 
Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordern die Landesregierung auf, den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung in NRW zu einem Schwerpunkt ihrer Energiepolitik zu machen. Dabei sollen bisherige Hemmnisse für einen Ausbau der KWK abgebaut und Anreize geschaffen werden, die die KWK wirtschaftlich gegenüber der getrennten Strom und Wärmerzeugung machen. Bis 2020 soll der Anteil der KWK an der Stromproduktion in NRW mindestens 25% betragen.

 

Ideologische Blockade des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in NRW beenden!

Die durch das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) in Gang gesetzte Dynamik muss fortgesetzt werden. Neben dem Ausbau der Windkraft auf dem Meer (Off-Shore) bietet auch das deutsche Binnenland nach wie vor eine große Zahl bisher ungenutzter, hervorragend geeigneter Standort zur Windstromerzeugung. Hinzu kommt das sog. "Repowering", mit dem alte und kleine Windkraftanlagen durch größere und leistungsstärkere Anlagen (bis zu 6 MW Leistung) ersetzt werden, und der Stromertrag vervielfacht wird. Die Landesregierung verpasst fahrlässig die Chancen, die sich der beeindruckenden technologischen Weiterentwicklung der Windkraft ergeben. So werden in NRW wegen der ideologisch motivierten Anti-Windkraft-Politik entweder gar keine neuen Anlagen mehr gebaut, oder aber infolge von Höhenbeschränkungen und anderen Restriktionen müssen Betreiber auf veraltete, nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entsprechende Anlagen zurückgreifen. Während der Exportanteil der deutschen Windkraftanlagenbauer aufgrund der weltweiten Nachfrage auf 70 % angestiegen ist, ist NRW dabei sich aus der Windkraft zu verabschieden.

 
Im Bereich der Biomasse boomt bisher die Stromproduktion aus Nachwachsenden Rohstoffen in Biogasanlagen. In Zukunft gilt es, darüber hinaus verstärkt die ohnehin vorhandenen, großen Mengen organischer Abfälle (z. B. Bioabfälle aus kommunalen Sammlungen) zur Produktion von Biogas für die kombinierte Strom- und Wärmeproduktion oder Einspeisung in Gasnetze zu nutzen.

 
Durch die falschen Weichenstellungen der Bundesregierung - Abschaffung der Steuerbefreiung für reine Biokraftstoffe und Einführung eines Beimischzwangs - ist einer mittelständisch geprägten Wirtschaftsbranche faktisch der Garaus gemacht worden. Durch den Beimischzwang sind die Biokraftstoffe in die Hände der Mineralölwirtschaft gelangt. Diese werden nun nicht mehr in regionalen Stoffkreisläufen sondern unter Missachtung ökologischer Standards z. B. in Palmölplantagen in Übersee produziert. Das hat mit Nachhaltigkeit und Klimaschutz in der Regel nichts mehr zu tun.

 
Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordern die Landesregierung auf, endlich ihre ideologische Blockade beim Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beenden. Für einen kräftigen Ausbau von Windkraft, Solarenergie, Geothermie und Biomasse gibt es in NRW nach wie vor große ungenutzte Potenziale, die es zu erschließen gilt.

 

Ein Erneuerbares Wärme-Gesetz (EWärmeG) für NRW

Die Wärme- und Warmwasserversorgung von Gebäuden ist für rund 30 Prozent der CO2 Emissionen verantwortlich. Neben der energetischen Gebäudesanierung muss der Einbau von effizienten und klimaschonenden Heizungsanlagen zentraler Bestandteil einer Klimaschutzpolitik für den Gebäudesektor sein.

 
Dabei gilt es, einen möglichst großen Anteil der erforderlichen Energie für Heizwärme und Warmwasser aus Erneuerbaren Energien bereitzustellen. Im Strombereich ist das Erneuerbare Energiegesetz EEG sehr erfolgreich. Das gilt es nun auch auf den Wärmebereich zu übertragen.

 
Interessanterweise hat die CDU/FDP-Landesregierung in Baden-Württemberg einen Vorschlag der dortigen Grünen Landtagsfraktion aufgegriffen und ein "Erneuerbare Wärme Gesetz (EWärmeG)" eingebracht, das der Landtag Baden-Württemberg am 07. November 2007 mit den Stimmen von CDU, Grünen und FDP verabschiedet hat. Diese Regelung ist weitergehender als ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der nur Vorgaben für Neubauten macht.
Kernpunkte des "Erneuerbare Wärme Gesetzes (EWärmeG)" Baden Württemberg:

  • Ab dem 01. April 2008 müssen neu zu errichtende Wohngebäude mindestens 20 Prozent ihres Wärmebedarfs aus Erneuerbaren Energien decken können. Das kann durch solarthermische Anlagen (Sonnenkollektoren), geothermische Anlagen (z. B. Wärmepumpen) oder Biomasseheizungen (Holzpellets, Pflanzenöl oder Biogas) geschehen.
  • Ab dem 01. Januar 2010 müssen auch Altbauten mindestens 10 Prozent ihres Wärmebedarfs aus Erneuerbaren Energien decken. Die Pflicht entsteht, wenn Heizungsanlagen ausgetauscht werden.
  • Ein Hauseigentümer kann von dieser Verpflichtung entbunden werden, wenn das Haus besonders energieeffizient (mindestens 30 Prozent unter dem Standard der Energieeinspar-Verordnung liegt) oder das Haus durch eine hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK) beheizt wird.

Das baden-württembergische Gesetz weist durchaus Defizite auf (z. B. Nicht-Berücksichtigung von Gewerbe-Immobilien und öffentlichen Gebäuden). Trotzdem ist es im Ländervergleich ein großer Schritt hin zu einer nachhaltigen Energieversorgung von Gebäuden und damit auch für den Klimaschutz.
Leider verhindert die CDU/FDP-Landesregierung in NRW mit fadenscheinigen Argumenten die Verabschiedung des von uns eingebrachten Gesetzentwurfs nach dem Vorbild von Baden-Württemberg. Selbstverständlich wären wir bereit jedwede Verbesserung und sinnvolle Veränderung an der Vorlage aus Baden-Württemberg vorzunehmen. Doch CDU und FDP in NRW lehnen die Förderung der Erneuerbaren-Energien im Wärmebereich gänzlich ab. Allein das macht deutlich wie passiv und blockierend die NRW-Landesregierung in Sachen Klimaschutz ist.

 

Landesregierung verpasst Chancen

Durch ihr fehlendes Engagement verpasst die Landesregierung die Chancen für Arbeitsplätze und Exportanteile, die in diesen Prozessen für das Energieland NRW liegen. NRW finanziert den Ausbau der Erneuerbaren Energien in den anderen Bundesländern über die entsprechende Umlage mit, fällt aber gleichzeitig im bundesweiten Wettbewerb um die neuen Technologiemärkte zurück. Es müsste das Ziel der Landespolitik sein, auf den weltweit wachsenden Märkten für energieeffiziente Technologien und Erneuerbare Energien ein weltweit führender Anbieter zu sein.

 

Pro Jahr 3% der Gebäude energetisch sanieren

Von den etwa 8,4 Millionen Wohnungen in NRW sind 6,3 Millionen vor 1984 errichtete Altbauen, die überwiegend energetischen Sanierungsbedarf haben. Der Wärmeenergiebedarf dieser Gebäude lässt sich durch Sanierungen um bis zu 70% reduzieren. Die Bundesregierung hat mit dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm anfänglich gute Anreize geschaffen, um die Zahl der Sanierungen wirkungsvoll zu erhöhen. In 2006 wurde in NRW mit diesem Programm die energetische Sanierung von etwa 62.000 Wohnungen gefördert. Ohne weitere Vorgaben und Anreize würde es dennoch bis zum Ende des Jahrhunderts dauern, bis der gesamte energetische Sanierungsbedarf abgearbeitet sein würde. Aber damit nicht genug: Wegen der Verschlechterungen der Konditionen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms ist es in 2007 sogar wieder zu einem deutlichen Rückgang statt zu einer Steigerung der Sanierungszahlen gegenüber 2006 gekommen.

 
Um die Klimaschutzziele zu erreichen brauchen wir aber eine Erhöhung der Sanierungsquote auf mindestens 3 % pro Jahr. Das will zwar auch die NRW-Landesregierung, aber sie tut nichts dafür. In diesem Bereich voranzukommen ist nur möglich durch die Bereitstellung entsprechender Fördermittel im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes und zusätzlicher, eigener Anstrengungen des Landes.

 
Durch ambitionierte Anstrengungen bei der energetischen Gebäudesanierung würden weit über 100.000 Arbeitsplätze in NRW geschaffen. Leider fällt in NRW die Zahl der Wohnungssanierungen gerechnet auf Einwohner deutlich hinter Bayern und Baden-Württemberg zurück. Eine Ursache ist neben der Passivität der Landesregierung in NRW auch die Tatsache, dass es hierzulande einen hohen Mietwohnungsanteil gibt. Da Heizkosten an die MieterInnen weitergegeben werden, haben die VermieterInnen ein geringeres Interesse an einer energetischen Sanierung. Hier gilt es Anreize zu schaffen, dass entsprechende Mietwohnungsbestände auch saniert werden können.

 

Die Energieeinsparverordnung anpassen und überwachen

Wir brauchen verbindliche Sanierungsvorgaben in der Energieeinsparverordnung (EnEV), denn bis heute werden nach wie vor in großem Umfang Altbauten saniert, ohne dass das energetische Einsparpotenzial dabei auch nur annährend ausgeschöpft wird ("Schönheitssanierungen").
Im Neubaubereich muss in der EnEV der Passivhausstandard verbindlich vorgeschrieben werden. Angesichts der bautechnischen Entwicklungen der letzten Jahre ist nicht mit erheblichen, zusätzlichen Kosten rechnen, die nicht innerhalb weniger Jahre durch weniger Heizenergie eingespart werden könnten.
Selbst dort, wo die EnEV gilt, wird sich oft nicht umgesetzt, da es an der nötigen Überwachung durch die Bauämter mangelt. Eine Untersuchung aus Baden-Württemberg belegt, durch fehlende Kontrolle werden die Bestimmungen der EnEV auch bei Neubauten nur unzureichend eingehalten mit der Folge, dass zwei Drittel der möglichen Energieeinsparung gar nicht realisiert werden. Es kann nicht sein, dass wahrscheinlich Zehntausende ineffizienter Heizungsanlagen trotz jährlicher Kontrolle durch Schornsteinfeger immer noch in Betrieb sind, obwohl sie längst hätten ausgetauscht werden müssen.
Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordern deshalb, dass in der EnEV der jeweilige Stand der Technik festgeschrieben und seine Einhaltung durch die Behörden auch überwacht wird.

 

450.000 Nachtspeicherheizungen in NRW austauschen

Bei den sog. "Nachtspeicherheizungen" handelt es sich um die umweltschädlichste und zunehmend auch teuerste Art der Wohnraumbeheizung. Rund 14 Prozent des deutschen Stromverbrauchs werden allein für elektrischen Raumheizung und Warmwasseraufbereitung verbraucht. Allein die elektrischen Nachtspeicherheizungen sind ursächlich für drei Prozent der bundesweiten CO2-Emissionen. In NRW gibt es rund 450.000 Wohnungen die mit Nachtspeicherheizungen beheizt werden (davon in Essen 60.000, Köln 25.000, Dortmund 19.000, Düsseldorf 16.000, Neuss 12.000, Wuppertal 11.000 Wohnungen). Trotz ihrer Klimaschädlichkeit und Energieineffizienz hat die Zahl der Elektrospeicheröfen in den letzten Jahren zu- statt abgenommen. Energiekonzerne (z. B. RWE) werben sogar aktiv für die Neuinstallation.

 

Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordern ein Verbot der Neuinstallation von Nachtspeicherheizungen. Um die vorhandenen Anlagen darüber hinaus schneller sukzessive auszutauschen, brauchen wir ein spezielles Förderprogramm zur Schaffung entsprechender Anreize.

 

Global denken, lokal handeln - Klimaschutz als Herausforderung für Kommunen
Die Rahmenbedingungen für eine ambitionierte Energie- und Klimapolitik müssen auf internationaler, EU-, Bundes- oder Landesebene gesetzt werden. Die praktische Umsetzung geschieht jedoch in vielen Bereichen dezentral vor Ort. Damit ist Klimaschutz ein Handlungsfeld für die Kommunalpolitik. Wollen wir die internationalen und nationalen Klimaschutzziele erreichen, muss jede Stadt und jede Gemeinde ihren Beitrag leisten. Die Liste der kommunalen Handlungsfelder in Sachen Klimaschutz und Energiepolitik ist groß.

 
Nur einige Beispiele für kommunale Handlungsfelder:

  • Vorgabe energetischer Standards in der Bauleitplanung
  • Sanierung und energetische Optimierung kommunaler Gebäude und Einrichtungen, einschließlich der Nutzung Erneuerbarer Energien
  • Klimafreundliche Ausrichtung des Beschaffungswesen (z. B. Bezug von Ökostrom, Beschaffung emissionsarmer Geräte und Fahrzeuge )
  • Klimafreundliche Verkehrsplanung
  • Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung mit Nah- und Fernwärmenetzen
  • Bereitstellung von Flächen für Erneuerbare Energien (Windkraftkonzentrationszonen, kommunale Dächer für Fotovoltaik usw.)
  • Förderung der energetischen Gebäudesanierung als Maßnahme der Wirtschaftsförderung, z. B. durch Sparkassen
  • Weiterentwicklung kommunaler Stadtwerke von Energielieferanten zum Energiedienstleister
  • Rekommunalisierung von Gas- und Stromnetzen

Wie erfolgreich von Bündnis 90/DIE GRÜNEN vor Ort durchgesetzte kommunale Klimaschutzpolitik sein kann, belegen viele Kommunen in NRW. Beispielhaft seien hier nur die deutsche Klimahauptstadt Münster, das Energieeffizienzkonzept der Stadt Aachen, das Gebäudesanierungsprogramm des Kreises Steinfurt oder die beispielhafte Energieoptimierung kommunaler Gebäude durch die Stadtwerke Unna genannt.
Bündnis 90/DIE GRÜNEN werden Klimaschutz und Energiepolitik zu einem Schwerpunkt ihres Kommunalwahlkampfes im kommenden Jahr machen. Wir wollen den Menschen zeigen, praktischen Klimaschutz vor Ort kann man wählen.

 

Vorbereitung auf das Unvermeidbare - Anpassung an den Klimawandel in Nordrhein-Westfalen

Die weltweite Temperaturerhöhung von z. Zt. +0,8°C und die zu erwartende Erhöhung auf +2°C erfordern für viele Lebensbereiche - z.B. Gesundheit, Städtebau, Land- und Forstwirtschaft, Wasser- und Energiewirtschaft, Hochwasserschutz und Katastrophenschutz eine intensive Befassung mit den zu erwartenden regionalen Auswirkungen des Klimawandels. Klimaschutz ist nicht nur die Reduktion von Emissionen, sondern Entwicklung von Strategien und Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.

Gesundheitsfürsorge

Im Extremsommer 2003 sind in Westeuropa insgesamt ca. 35.000 Menschen hitzebedingt zu Tode gekommen. Anhaltende sommerliche Hitze gefährdet dabei vor allem ältere, pflegebedürftige oder kranke Menschen, aber auch Kleinkinder. Die Gesundheitsfürsorge muss auch die veränderten Verbreitungsgebiete vektorübertragener (z.B. durch Zecken) Krankheiten berücksichtigen.

Wohnen und Wohnumfeld; Stadtentwicklung und Städtebau

Hier ist insbesondere von einer Gefährdung durch starke und lang anhaltende Überwärmung im Wohnbereich sowie im Umfeld durch die umgebende Bebauung, insbesondere in Städten auszugehen, in denen zusätzlich sehr oft eine mangelnde Frischluftzufuhr erschwerend hinzukommt.

Forstwirtschaft

Hier zeigen Wälder mit Baumarten, außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes wie z.B. vielerorts die Fichte, eine erhöhte Anfälligkeit für Trockenheit, Windwurf und Insektenkalamitäten. Daher muss ein Waldumbau mit einem notwendigen Wandel von Baumarten rechzeitig eingeleitet werden.

Wasserwirtschaft

Das Schwinden der alpinen Gletscher, als bedeutende Süßwasserspeicher, deren Schmelzwasser während der warmen Jahreszeit die Wasserläufe speisen, hat negative Folgen auf die Wasserversorgung und die Flussschifffahrt. Mit steigender Gefahr für Hochwasser (Winter/Frühling) sowie häufigeres Niedrigwasser (Sommer) und sinkenden Grundwasserspiegeln wird zu rechnen sein.

Hochwasserschutz

Dem prognostizierten verstärkten Auftreten von Extremwetterereignissen mit Starkregen ist mit einem konsequenten Hochwasserschutz Rechnung zu tragen. Eine weitere Versiegelung der Landschaft ist zu minimieren bzw. dort wo möglich sollen Entsiegelungsmaßnahmen durchgeführt werden. 

Elektrizitätswirtschaft

Hier führten bereits in der Vergangenheit in Abhängigkeit vom Kraftwerkstyp erhöhte Lufttemperaturen, erhöhte Flusswassertemperaturen, Niedrig- aber auch Hochwasser zu Beeinträchtigungen der Kühlleistung und damit der Abführung von Abwärme, was zu einer notwendigen Reduzierung der erzeugten Leistung führte.

Katastrophenschutz

Wegen des vermehrt und verstärkten Auftretens von extremen Wetterereignissen (z.B. Stürme, Starkregen, Gewitter, Hitzewellen und Dürreperioden) entstehen höhere und neue Anforderungen an den zivilen Katastrophenschutz.

 

Nordrhein-Westfalen muss sich seiner globalen Klima-Verantwortung stellen

NRW ist die größte Industrieregion in Europa und ist mit seinen 18 Millionen Menschen fast so einwohnerstark wie Australien. NRW hat damit auch global eine Verantwortung für diejenigen Regionen, die die Konsequenzen des Klimawandels infolge unserer Industriepolitik und unseres hohen Lebens- und Konsumstandards am stärksten zu tragen haben. Deswegen ist NRW in besonderer Weise verpflichtet die Menschen in diesen Regionen bei der Bewältigung der notwendigen Anpassungsprozesse zu unterstützen.

 

RWE, E.ON, EnBW und Vattenfall kontrollieren den Energiemarkt

Nach wie vor fehlt es in Deutschland im Strom- und ganz besonders im Gasmarkt an wirklichem Wettbewerb. Wenige Energiekonzerne haben in Form von Oligopolen den Markt unter sich aufgeteilt. Mögliche Wettbewerber werden mehr oder weniger offen behindert und haben keine oder sehr viel schlechtere Chancen am Markt. Eine Folge sind immer neue Preiserhöhungen bei gleichzeitig immer weiter steigenden Milliardengewinnen der großen Energiekonzerne.
Der vor allem von den vier großen Konzernen vorangetriebene Bau großer Kohlekraftwerke untergräbt den Klimaschutz und zementiert eine Energiepolitik, die nicht zukunftsfähig ist.
RWE, E.on, EnBW und Vattenfall kontrollieren über 80% der Stromerzeugungskapazitäten und sämtliche Übertragungsnetze. Im Gasbereich dominiert gar nur ein Unternehmen: E.ON/Ruhrgas. Aufgrund ihrer Marktmacht können die Energiekonzerne eine Preiserhöhung nach der nächsten durchsetzen. Seit dem Jahr 2000 stiegen die Strompreise der Privathaushalte im Durchschnitt um 50% an. Gleichzeitig wuchsen die Gewinne des Energiekartells von 6 Mrd. EUR auf einen Rekordwert von 18 Mrd. Euro an, während die Investitionen in den Netzausbau zurückgingen.
Wir unterstützen das Bundeskartellamt bei der konsequenten Ausübung ihrer Befugnisse zur Missbrauchsaufsicht und zur Bekämpfung von Preisabsprachen. Staatliche Preiskontrollen durch die Bundesländer - wie sie die NRW-Landesregierung als Ausdruck der eigenen Hilflosigkeit bis heute immer noch fordert - haben sich hingegen in der Vergangenheit als nicht wirksam erwiesen.

 

Emissionsrechte komplett versteigern

Besonders bemerkenswert ist der Preisaufschlag, den die Energiekonzerne den Verbrauchern für Emissionszertifikate berechnen, die E.ON, RWE und Co. selbst keinen Cent gekostet haben. Ihren Kunden berechneten die Konzerne die Zertifikate hingegen zum Börsenpreis - und strichen so bis zu 5 Mrd. EUR im Jahr an Extra-Profiten ein. In der bis 2012 laufenden zweiten Handelsphase könnte diese unverdiente Gewinnmitnahme sogar bis zu 9 Mrd. Euro betragen. Diese ungerechtfertigte Bereicherung wollen wir stoppen.
Die EU-Kommission hat sich inzwischen der grünen Forderung nach einer vollständigen Versteigerung der Emissionszertifikate für den Energiesektor ab 2013 angeschlossen. Dieser Vorschlag darf nicht wieder aufgeweicht werden. Die Erlöse sollen unserer Meinung nach in einen Energiefonds fließen und damit sowohl über die Förderung von Energieeffizienz den Endverbrauchern zugute kommen, als auch Maßnahmen in Entwicklungsländern mitfinanzieren. Wir fordern außerdem die Abschöpfung der ungerechtfertigten Gewinne, die den Konzernen durch die Einpreisung der Zertifikate in der zweiten Handelsphase bis 2012 entstehen.

 

Kontrolle über die Netzte verhindert Wettbewerb

Eine wesentliche Ursache für fehlenden Wettbewerb ist die Tatsache, dass die großen Energiekonzerne neben den Produktionskapazitäten auch die Verteilnetze für Strom und Gas kontrollieren. Die Kontrolle des "natürlichen Monopols Netz" bietet vielfältige Möglichkeiten, sich Vorteile gegenüber Wettbewerbern zu verschaffen, die ebenfalls auf die Nutzung dieser Netze angewiesen sind. Die Erfahrung zeigt, das gilt auch dann, wenn die Bewirtschaftung der Netze zwar in formal selbstständigen Netzgesellschaften erfolgt, diese sich aber nach wie vor im Eigentum der integrierten Energiekonzerne befinden. Auch die Überwachung der Netzbewirtschaftung durch die Bundesnetzagentur scheint in Deutschland in dieser Hinsicht bisher nur unreichende Wirkung entfaltet zu haben.

 

EU-Kommission fordert Abtrennung der Übertragungsnetze

In vielen EU-Staaten (z. B. Großbritannien, Spanien, Italien, Niederlande, Schweden, Finnland) ist bereits heute eine eigentumsrechtliche Trennung des Betriebs der Übertragungsnetze von Produktion und -vertrieb gesetzlich vorgeschrieben ("Ownership-Unbundling"). Das heißt, ein Unternehmen, das Strom produziert und verkauft, darf nicht gleichzeitig Übertragungsnetze besitzen und bewirtschaften. In Deutschland sowie einigen weiteren EU-Staaten gibt es ein solches Ownership-Unbundling bisher nicht. Die Erfahrungen in den Staaten mit Ownership-Unbundling zeigen, dass die Trennung tatsächlich zu mehr Wettbewerb führt.

 
Die EU-Kommission hat den Entwurf für ein Richtlinienpaket vorgelegt, mit dem mehr Wettbewerb in den Strom- und Gasmärkten erreicht werden soll. Vor allem möchte die Kommission die eigentumsrechtliche Entflechtung der Strom- und Gasübertragungsnetze für alle Mitgliedsstaaten verbindlich vorgeben. Das bedeutet für die deutschen Energiekonzerne als bisher vertikal integrierte Unternehmen, dass sie ihre Netze abgeben müssen.

 

E.on düpiert Regierungen in Berlin und Düsseldorf

Vor allem die deutsche Bundesregierung versucht die Pläne der EU-Kommission zu blockieren. Quasi als Schutzmacht der vier großen deutschen Energiekonzerne möchte die Große Koalition in Berlin mit Unterstützung der NRW-Landesregierung vertikal integrierte Unternehmen mit eigenen Kraftwerken, Netzen und Vertriebsstrukturen erhalten. In Berlin favorisiert man einen sog. "dritten Weg", der im Wesentlichen in mehr staatlicher Einflussnahme auf Investitionsentscheidungen bei den Netzen bestehen soll.
Dieses Ziel der Bundesregierung durchkreuzt nun ausgerecht E.on, größter deutscher Energiekonzern und kündigt der Konzern den Verkauf seines kompletten Stromübertragungsnetzes an. Inzwischen überprüfen auch RWE und Vattenfall den Verkauf ihrer Netzte. Ohne Zweifel hoffen die Konzerne damit etliche gegen sie laufende Verfahren bei der EU-Kommission beenden zu können.

 
Die Bereitschaft der Konzerne zur Abtrennung der Übertragungsnetze zeigt, dass dies keinesfalls das Aus für die deutsche Energiewirtschaft ist, wie von Kritikern des Ownership-Unbundling immer wieder behauptet. Die Ankündigung von E.on trifft die Bundesregierung, aber auch der Landesregierung NRW, völlig unvorbereitet. Denn durch das dogmatische Festhalten an dem Modell der vertikal integrierten Energiekonzerne fehlt bisher jedes Konzept für einen Betrieb der Übertragungsnetze durch unabhängige Dritte. Völlig offen ist außerdem die Zukunft der Gasübertragungsnetze.

 
Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordern die Bundes- und die Landesregierung auf, umgehend ein Konzept zu entwickeln, unter welchen Rahmenbedingungen von den Stromkonzernen unabhängige Unternehmen zum Betreib der Übertragungsnetze gewonnen und gleichzeitig alle notwendigen Maßnahmen zum Netzerhalt und -ausbau realisiert werden können.

 

Begrenzungen beim Besitz von Kraftwerkskapazitäten einführen

Auch nach einer Abtrennung der Netze würde der Markt weiter von den vier Oligopolisten dominiert, weil sie über mehr als 80% der Kraftwerkskapazitäten verfügen. Echter Wettbewerb setzt deshalb eine weitergehende Entflechtung der Stromkonzerne voraus. Als Vorbild können dabei die Vereinigten Staaten dienen, die schon lange kartellrechtliche Verfahren kennen, um marktbeherrschende Unternehmen zu zergliedern. Auch in Skandinavien gibt es für Kraftwerksbetreiber Obergrenzen für Marktanteile. Die Konzerne per Gesetz zur Abgabe von Kraftwerken zu zwingen, ist ein sinnvolles Instrument, um die notwendige Entflechtung der Konzerne voranzubringen. Dazu sind entsprechende gesetzliche Voraussetzungen zu schaffen.

 

Stadtwerke stärken - Wettbewerb stärken

Wettbewerb auf dem Energiemarkt braucht starke neue Akteure. Der Ausbau der erneuerbaren Energien hat tausende Solar- und Windanlagenbetreiber zu Energieunternehmern gemacht. Diesen Trend wollen wir durch verlässliche Rahmenbedingungen für Energie aus Sonne und Wind, Wasserkraft und Geothermie fortführen. Außerdem wollen wir die kommunalen Stadtwerke als Wettbewerber am Markt stärken. Wir lehnen neue Beteiligungen der vier großen Energiekonzerne an kommunalen Stadtwerken ab und unterstützen Initiativen des Bundeskartellamtes hinsichtlich der Verpflichtung zum Verkauf von Stadtwerkeanteilen.

 
Angesichts der unbestreitbar richtigen Forderung nach mehr Wettbewerb im Energiemarkt, ist die Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung von Stadtwerken im Rahmen der Gemeindeordnung durch die NRW-Landesregierung nicht nachvollziehbar. Die Ideologie "Privat vor Staat" führt zu weniger Wettbewerb und Markt, stärkt dagegen oligopolistische Konzernstrukturen. Vor diesem Hintergrund ist es umso so begrüßenswerter, wenn in Städten und Gemeinden in NRW zunehmend über eine Re-Kommunalisierung der Energieversorgung nachgedacht wird. Bündnis 90/DIE GRÜNEN werden diese Entwicklung fördern und unterstützen.

 

Energiearmut bekämpfen

Die immer weiter steigenden Energiepreise verursachen ein wachsendes soziales Problem - die Energiearmut. Immer mehr Haushalten werden Strom oder Gas abgestellt, weil sie ihre Energierechnung nicht mehr bezahlen können.

 
Der Kampf gegen Energiearmut muss in erster Linie bei gerechten Löhnen und einer armutsfesten sozialen Grundsicherung ansetzten. Wir wollen darüber hinaus, dass Energiespar- und Energieeffizienz-Programme besonders einkommensschwachen Haushalten zugute kommen, wie dies zum Beispiel in Großbritannien schon praktiziert wird. Gerade einkommensschwache Bevölkerungsgruppen haben oft keine andere Wahl als in schlecht isolierten Wohnungen zu leben und alte oder billige, wenig energiesparende Haushaltsgeräte zu nutzen. Die Folge sind hohe Energiekosten.
Spezielle Sozialtarife für Strom und Gas für bestimmte KundInnengruppen sind hingegen keine Lösung. Sozialtarife führen nur dazu, dass die entstehenden Mindereinnahmen von den Konzernen nur auf andere KundInnengruppen abgewälzt werden. Wir wollen faire Energiepreise für alle und keine Sondertarife für einzelne Gruppen als soziales Feigenblatt.

 
Bündnis 90/DIE GRÜNEN diskutieren verschiedene Konzepte eines Öko-Bonus, durch den Haushalte, die wenig Energie verbrauchen, entlastet werden. Auf diese Weise wollen wir klimaschonendes Verhalten belohnen und mit mehr sozialer Gerechtigkeit verbinden.

 
Die meisten der von den Versorgern angebotenen Strom- und Gastarife setzen Anreize für hohe Energieverbräuche, da der Kilowattstundenpreis sinkt je höher der Verbrauch wird. Ein umgekehrten Anreiz würde ein anders Tarifmodell schaffen: Jede/r VerbraucherIn erhält ein bestimmtes "Energieexistenzminimum" kostengünstig, muss aber bei höheren Verbräuchen stark progressive Kilowattstundenpreise zahlen. Ein solches Modell begünstigt Energiesparen und wäre sozial gerecht.