Suche in http://hamm2008.gruene-nrw.de/
13. April 2008

Mehr Rechte für MigrantInnen statt schöner Worte!

Es ist einer der großen Erfolge GRÜNER Politik, dass heute selbst die CDU anerkennt, "Deutschland ist Einwanderungsland" und es notwendig ist, die Einwanderung zu gestalten anstatt sie zu leugnen. Heute bestreitet auch niemand mehr, dass wir in einer multikulturellen Gesellschaft leben und alle - Institutionen, Parteien, Vereine, Verbände und die Parteien - sich darauf einstellen müssen, dass die Lebensentwürfe und Realitäten der Menschen in Deutschland immer differenzierter werden.

Integration ist aber mehr als das Erlernen der deutschen Sprache. Menschen, die sich für Deutschland entschieden haben, brauchen auch Bürgerrechte.

 

Für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-BürgerInnen

Das kommunale Wahlrecht ist ein bedeutendes Instrument der bürgerschaftlichen Teilhabe und wichtiges Kernstück der politischen Beteiligung in einer Demokratie. Die fehlende Möglichkeit einer Teilhabe an kommunalen Entscheidungsprozessen für in Deutschland lebende Drittstaatenangehörige bleibt für uns Grüne inakzeptabel. Um dieses demokratische Defizit zu beseitigen, haben wir stets die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-BürgerInnen und die dafür notwendige Grundgesetzänderung des Artikel 28 gefordert.
Unser letzter Antrag hierzu wurde beispielsweise von der schwarz-gelben Landesregierung im NRW-Landtag abgelehnt.
Dies ist ein politischer Skandal, da die meisten EinwanderInnen schon seit vielen Jahren in unseren Kommunen leben, Steuern und Abgaben zahlen. Anstatt auf politische Partizipation zu setzen, werden diese Menschen weiter von ihren Mitwirkungs- und Entscheidungsrechten ausgegrenzt. Hier zeigt sich das wahre Gesicht vieler Christdemokraten! Die CDU versucht sich in der öffentlichen Diskussion gerne als "Integrationspartei" zu positionieren. Sie gefällt sich mit Integrationsgipfeln, Islam-Konferenzen und der Schaffung eines Integrationsministeriums in NRW.

 
Doch einer ernsthaften Integrationspolitik wird die CDU mit dieser Symbolik weder auf Bundes- noch auf Landesebene gerecht. Sie ist in Wirklichkeit die "Integrationsverhinderungspartei Nr.1." Denn für die Christdemokraten hört die Integration von MigrantInnen dort auf, wo es um konkrete Rechte geht.
Die Ablehnung des Antrags zum kommunalen Wahlrecht für Nicht-EU-BürgerInnen im Landtag von NRW ist geradezu ein Paradebeispiel für die Unglaubwürdigkeit und Scheinheilligkeit der laschetschen Integrationspolitik.
Es kann zwar durchaus Bewegung im christlich-demokratischen Lager beobachtet werden, wie die Verabschiedung der LAGA-Resolution zur Einführung des  kommunalen Wahlrechts für Drittstaatenangehörige von CDU-regierten Kommunen (Köln, Kamen) oder der Unterstützung für dieses Wahlrecht durch die Vizepräsidentin des Deutschen Städtetags Petra Roth (CDU), aber im Großen und Ganzen herrscht bei den Konservativen weiterhin das Prinzip: schöne Worte, statt klare Rechte!

 

Auch auf europäischer Ebene haben viele Länder mit der Ausweitung des kommunalen Wahlrechts auf AusländerInnen gute Erfahrungen gemacht.


Ein kommunales Wahlrecht, das nicht auf bestimmte Personengruppen eingeengt ist, existiert derzeit in 16 EU-Mitgliedsstaaten wie z. B. Belgien, Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Luxemburg, den Niederlanden und Schweden sowie in Island und Norwegen.

 

Es ist längst an der Zeit, dass sich die Bundesrepublik Deutschland als integrationspolitisches Entwicklungsland diesen Ländern anschließt und somit der Ungleichbehandlung zwischen EU- Bürgerinnen und -bürgern sowie den übrigen Ausländerinnen und Ausländern ein Ende setzt.

 
Gegen ein Staatsbürgschaftsrecht als Einbürgerungsbekämpfungsgesetz

Zur weiteren Stärkung der politischen Teilhabe und Integration von EinwanderInnen  sind  grundlegende Änderungen des Staatsbürgerschaftsrechts notwendig.
Anstatt die Rechte von Einwanderern zu stärken, wurden dem Staatsbürgerschaftsrecht in seiner jetzigen Form durch die schwarz-rote Bundesregierung  - zu den bereits bestehenden - weitere neue Hürden und Hindernisse hinzugefügt.

 
Wer sich heute einbürgern lassen will, muss eine Deutschprüfung und einen Einbürgerungstest bestehen, den auch manche Deutsche nicht bestehen würden. Bildungsstand oder Alter werden in keiner Weise berücksichtigt. Dies führt zum Beispiel dazu, dass für die erste Einwanderergeneration, die zum Wiederaufbau der Bundesrepublik beigetragen und unseren Wohlstand mit begründet hat, eine Einbürgerung nahezu unmöglich geworden ist. Das heißt, eine große Bevölkerungsgruppe bleibt für ihr gesamtes Leben von staatbürgerschaftlichen Rechten in Deutschland ausgeschlossen.

 

Die jahrzehntelange rechtliche Benachteiligung von Ausländerinnen und Ausländern durch ihren Ausschluss von demokratischen Grundrechten - wie z.B. dem kommunalen Wahlrecht - erhöht keineswegs den Anreiz zu der immer wieder geforderten Einbürgerung, sondern trägt ganz im Gegenteil zum Attraktivitätsverlust von Einbürgerungsvorhaben bei, schafft Frustrationen und größere Distanz zur Gesellschaft in der wir gemeinsam leben. Dass die Einbürgerung zur Zeit keine Alternative für viele MigrantInnen ist, belegen auch die rückläufigen Einbürgerungszahlen seit dem Jahr 2000.

 

Ein weiterer Grund, für rückläufige Einbürgerungszahlen ist die ausschließlich ideologisch begründete Ablehnung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten, mit der Deutschland weit hinter dem europäischen Standard des Staatsbürgerschaftsrechtes zurück bleibt. Schon heute besitzt ein großer Teil der Eingewanderten in Deutschland mehrere Staatsangehörigkeiten und hat ein Recht darauf, wie zum Beispiel EU-BürgeInnen, Deutsche aus den GUS-Staaten und viele Angehörige von Staaten, in denen eine Entlassung aus ihrer Staatsangehörigkeit rechtlich nicht möglich ist (z.B. Iran). Dies führt in der Konsequenz zu einer nicht akzeptablen Ungleichbehandlung und grenzt wieder Menschen aus den ehemaligen Anwerbestaaten, Türkei, Marrokko und Tunesien aus. Das heißt, ausgerechnet diejenigen, die wir aktiv nach Deutschland geholt haben, sind die Opfer der Verweigerung einer generellen Hinnahme von Mehrstaatlichkeit.

 

Darüber hinaus stellt die Verweigerung von Mehrstaatlichkeit in diesem Jahr erstmalig junge Menschen, die in Deutschland geboren sind, vor eine schwerwiegende Entscheidung. Sie müssen sich durch das sogenannte "Optionsmodell" mit 18 Jahren für eine Staatsbürgerschaft entscheiden.
Der damals nach der Hessen-Wahl und der unsäglichen Kampagne gegen die doppelte Staatsbürgerschaft gefundene Kompromiss zwingt junge MigrantInnen heute, sich zu entscheiden, ob ihre Loyalität dem Land gilt, in dem sie aufgewachsen sind oder ihren Eltern bzw. deren Herkunftsland. Die Realität ist heute, dass es natürlich Loyalitäten und Bindungen in beide Richtungen gibt und geben muss.
Dies kann sich auch durch mehrere Staatsangehörigkeiten ausdrücken.

 

Eine weitere Verschärfung des Staatsbürgerschaftsrechtes betrifft junge Menschen unter 23, die - noch - kein eigenes Einkommen besitzen. Dies schließt vor allem StudentInnen und gut gebildete Einbürgerungswillige aus und schickt sie in unnötige Warteschleifen.

 

Dieser  konservative Roll-Back in der Integrationspolitik ist für uns GRÜNE nicht zu akzeptieren! Wir werden uns deshalb weiterhin für die Rücknahme der obengenannten Verschärfungen im Staatsbürgeschaftsrecht einsetzen.
Wir wollen zudem durch Maßnahmen wie der Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft bzw. der Akzeptanz der Mehrstaatigkeit nachhaltig fördern.

 

Die Landesdelegiertenkonferenz von Bünden90/DIE GRÜNEN beschließt:

Deutschland muss sein demokratisches Defizit im europäischen Vergleich endlich beseitigen.

Hierzu brauchen wir:

  • Aktives und passives kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger/innen nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland
  • Generelle Hinnahme von Mehrstaatlichkeit
  • Erleichterte Einbürgerungsbedingungen insbesondere für die erste "Gastarbeitergeneration" und Rücknahme der verschärften Einbürgerungsbedingungen für junge Menschen.