Kommunale Energiedienstleistungen ermöglichen - bürgernah, ökologisch und sozial
In den letzten Jahrzehnten hat sich ein grundlegender Wandel bei den Energieversorgungsstrukturen vollzogen. Mit der zunehmenden Abhängigkeit vor allem bei Öl und Gas erfolgte eine Konzentration auf weit entfernt liegende Energiequellen und entsprechend weiträumige Transportinfrastrukturen. Insbesondere auch Stadtwerke - einst Garant der modernen Energieversorgung in der Industriegesellschaft - waren spätestens mit der Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte einem beschleunigten Konzentrations- und Entkommunalisierungsprozess ausgesetzt. Heute haben sie häufig lediglich noch den Status eines Verteilerunternehmens oder wurden schlicht komplett oder in Teilen veräußert - in der Regel an einen der marktbeherrschenden Konzerne. Einige haben sich zweifellos auch in den liberalisierten Energiemarkt begeben und mischen in Kooperationen wie 8KU oder Trianel bundesweit oder gar international mit.Die in vielfältiger - ökologischer, sozialer, wirtschaftlicher und arbeitsmarktpolitischer - Weise fatalen Folgen der horizontalen und vertikalen Konzentration der Energiewirtschaft treten besonders in Nordrhein-Westfalen zu Tage. Im Zuge der Liberalisierung wurden die energiefremden Sparten verkauft und das Gewinn versprechende Kerngeschäft national und v.a. auch international ausgedehnt. Die so geschaffenen integrierten multinationalen Konzerne vereinen sämtliche Ebenen von der Erzeugung, über die Verteilung bis hin zum Endkundenverkauf bei Strom und Gas. Wettbewerb findet nicht mehr um Marktanteile, sondern um Konzernanteile statt. Der deutsche Energiemarkt wird schon jetzt in kartellrechtlich fragwürdigerweise von einem Oligopol aus RWE, E.ON Vattenfall Europe und der EnBW beherrscht. In Nordrhein-Westfalen ist es eher ein Duopol aus RWE und E.ON.
1. Re-Kommunalisierung befördern - dezentrale Strukturen stärken
Die derzeitigen Energieversorgungsstrukturen sind nicht unumkehrbar. Die von der Europäischen Kommission angestoßene Debatte über die unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten zwingend notwendige eigentumsrechtliche Entflechtung zwischen Produktion und Verkauf von Strom und Gas einerseits und den überregionalen Übertragungsnetzen auf der anderen Seite, gilt es zu nutzen.
Die marktbeherrschende Position der vier großen Energieversorgungskonzerne RWE, E.ON, Vattenfall Europe und der EnBW muss im Sinne einer bürgernahen, ökologischen und sozialen Energieversorgung auch kartell- und steuerrechtlich zurückgedrängt werden. Das deutsche Kartellrecht erlaubt staatliches Eingreifen zur Unterbindung einer marktbeherrschenden Stellung bislang nur bei Fusionen. Gerade die oligopolistische Struktur auf dem Energiemarkt zeigt jedoch, dass Marktbeherrschung nicht nur durch Fusionen, sondern auch durch die inhärente Geschäftspolitik von Konzernen begünstigt wird.
Die europäischen Vorgaben beim Wettbewerbsrecht liefern hingegen mit der VO 1/2003 schon heute die Ermächtigungsgrundlage für staatliche Eingriffe. Wir erinnern in diesem Zusammenhang an eine entsprechende Gesetzesinitiative der hessischen Landesregierung aus dem Jahre 2007. Im Rahmen einer Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) soll unter Bedingungen wie sie vor allem auf dem Energiemarkt herrschen sogar der Zwangsverkauf von Kraftwerkskapazitäten oder von Unternehmensbeteiligungen möglich sein.
Auch die alte grüne Forderung nach einer Besteuerung der gewaltigen Entsorgungsrückstellungen ist aktueller denn je. Dieser überfällige Schritt würde faire Wettbewerbsbedingungen begünstigen und wäre ein Beitrag zur Entflechtung auf dem Energiemarkt.
Aber eine reine Entflechtung löst das strukturelle Problem aus grüner Sicht nicht wirklich.. Die leistungsstarken Netze der Zukunft müssen den Anforderungen einer neu ausgerichteten Erzeugungsstruktur genügen und z.B. für den Lastenausgleich in einem europäischen Stromnetz gerüstet sein und den sicheren Stromtransport von den neuen Standorten regenerativer Energiequellen zu den VerbraucherInnen gewährleisten. Das heutige Netz orientiert sich an den alten Erzeugungsstukturen und deren Energieträgern - v.a. Kohle und Atomkraft.
Die in den nächsten Jahren auslaufenden Konzessionsverträge bieten die Chance für eine Re-Kommunalisierung überall dort, wo seit den neunziger Jahren eine Privatisierung der Energieversorgung stattgefunden hat. Beispiele - wie in NRW etwa in Nümbrecht oder Oerlinghausen, Unna oder Aachen - zeigen, dass dies ein zukunftsgerichteter und machbarer Schritt ist. Soziale Aspekte haben dort z.B. Einfluss auf die Tarifgestaltung und der Service durch die Gemeindewerke ist deutlich KundInnen freundlicher.
Angesichts der weltweiten Verknappung und Verteuerung fossiler Energieträger und der steigenden Bedeutung der Erneuerbaren Energien eröffnet eine Rekommunalisierung vor allem auch zukunftsträchtige Perspektiven für eine Stärkung der kommunalen und regionalen Energieautonomie und damit langfristig für eine höhere Versorgungssicherheit.
Um den notwendigen Umstrukturierungsprozess zu dynamisieren, müssen Städte und Gemeinden in NRW, die die Energieversorgung wieder in die eigene Hand nehmen wollen und ihre kommunalen Unternehmen zu Energiedienstleistern weiterentwickeln wollen, etwa über ein landesweites "Sonderprogramm zur Rekommunalisierung der Energieversorgung" mit vergünstigten Krediten bei der NRW-Bank und über gezielte rechtliche und wirtschaftliche Beratung unterstützt werden.
Bündnis´90/DIE GRÜNEN NRW lehnen den zunehmenden Konzentrationsprozess in der Energiewirtschaft entschieden ab. Wir fordern:
- die Wiederbelebung kommunaler Strukturen bei Energiedienstleistungen
- von der Landesregierung, ihre Politik nicht länger an den Interessen der marktbeherrschenden Energiekonzerne auszurichten, sondern über den Bundesrat den Entflechtungskurs der EU-Kommission gegenüber der Bundesregierung zu unterstützen
- ein landesweites Sonderprogramm zur finanziellen und rechtlichen Unterstützung von Städten und Gemeinden beim Aufbau einer kommunalen Energieversorgung
2. Anreizregulierung fair gestalten
Das bestehende Machtkartell der vier großen Energiekonzerne hat in den letzten Jahren zu deutlich gestiegenen Energiepreisen geführt. Seit dem Jahr 2000 hat das statistische Bundesamt einen Preisanstieg von 30 % errechnet. Im Jahre 2005 mussten die Privathaushalte allein 6,3 Milliarden mehr für Energie ausgeben als noch im Jahr zuvor. Die Netzkosten machen beim Strom rund ein Drittel und beim Gas etwa ein Viertel an der Energierechnung aus. Damit haben die Netzbetreiber allein im Jahr 2006 rund 21 Milliarden Euro Netzgebühren eingenommen, jedoch nur rund 10% in die Netze reinvestiert. In den überhöhten Netzgebühren zeigt sich der fehlende Wettbewerb.
Die Übertragungsnetze (380-Kilovolt-Ebene) bei Strom und Gas sind ausschließlich im Besitz der vier großen Konzerne E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW. Sie verfügen auch über 80 % der Kraftwerksleistung. Die oligopolistische Struktur führt zu hohen Energiepreisen und überhöhten Gebühren für die Durchleitung von Gas und Strom.
Die Bundesregierung will dem ab Januar 2009 mit dem Instrument der Anreizregulierung begegnen. Damit sollen Kostensenkungen und mehr Wettbewerb ermöglicht werden. Den insgesamt 1.600 Netzbetreibern in Deutschland werden Obergrenzen für ihre Erlöse vorgegeben. Durch einen bundesweiten Effizienzvergleich sollen unternehmensindividuelle Daten für die Kosteneffizienz ermittelt werden. Alle Netzbetreiber müssen sich dann an den effizientesten Betreibern messen. Weniger effiziente Unternehmen haben wenige Jahre Zeit, um die von der Bundesnetzagentur als der zuständigen Behörde ermittelte angebliche individuelle Ineffizienz abzubauen. Von der Regulierungsbehörde wird zusätzlich ein bestimmter Prozentsatz - sektoraler Produktivitätsfaktor - festgelegt, um die die Erlösobergrenze eines jeden Netzbetreibers abgesenkt wird.
Wir begrüßen grundsätzlich auch Initiativen zur Anreizregulierung. Allerdings werden durch die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung erneut diejenigen gestärkt, die von der Marktkonzentration am meisten profitieren. Für die großen Netzbetreiber E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW als international operierende Konzerne sind die Anforderungen der Anreizregulierung leichter zu erfüllen, als beispielsweise von vielen kleinen Stadtwerken. In der Folge ist also eine weitere Machtkonzentration auf dem Energiemarkt zu befürchten. Die Einbeziehung der Lohnkosten in die Effizienzbewertung führt faktisch zu einem Eingriff in die Tarifautonomie, da Stadtwerke über die Anreizregulierung zu Senkungen bei Löhnen und Lohnkosten gezwungen bzw. Lohnerhöhungen verhindert würden.
Wir fordern von der Landesregierung daher,
- eine Initiative für Veränderungen zugunsten kleinerer und öffentlicher Netzbetreiber bei der Verordnung über die Anreizregulierungen der Energieversorgungsnetze zu ergreifen.
3. Moderne Energieversorgung - bürgernah, ökologisch und sozial
Für uns ist die sichere, preisgünstige, ökologische und soziale Energieversorgung aller Haushalte elementarer Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Ohne Strom und Wärme kann niemand menschenwürdig leben, eine Teilhabe an der Gesellschaft des 21. Jahrhunderts wäre gänzlich unmöglich. Insofern setzen wir uns für eine Stärkung kommunaler Energieversorgungsstrukturen ein. Mit der Rückführung der Netze an die Kommunen wird die derzeit privatwirtschaftliche und rein an den Profitinteressen der marktbeherrschenden Konzerne ausgerichtete Versorgung wieder bürgerfreundlich und sozial ausgerichtet.
Klimawandel und Ressourcenknappheit machen jedoch einen Wandel vom reinen Energieversorgungsdenken hin zu effizienten Energiedienstleistungen notwendig; das erfordert dezentrale Strukturen. Deshalb setzen sich Grüne für eine Stärkung dezentraler, das heißt kommunaler Energiedienstleistungsstrukturen ein.
Eine zukunftsfähige Energieversorgung muss stärker am Gemeinwohl orientiert werden. Sie muss soziale, ökologische und wirtschaftliche Interessen gleichermaßen berücksichtigen, demokratisch legitimiert werden und im Hinblick auf die Kostenstruktur und Tarifgestaltung transparent sein. Kommunal gesteuerte Energieversorgung bringt mittel- und langfristig den größeren Nutzen für die dort lebenden Menschen und die lokale Wirtschaft. Die Chancen für wirksame Energieeinsparungen und effiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen steigen. Allerdings ist die kommunale Ausrichtung der Energieversorgung nicht per se ein Garant für eine bürgernahe, ökologische und soziale Geschäftspolitik. Vielmehr bedarf es dafür einer entsprechenden Zweckbindung.
Soziale und ökologische Zweckbindungen lassen sich vor Ort eher realisieren. So verfügen Städte und Gemeinden bei den leistungsgebundenen und Flächen beanspruchenden Maßnahmen wegen ihrer Planungshoheit oder im Hinblick auf die öffentliche Wegenutzung über die wesentlichen Gestaltungsmittel für den verstärkten Einsatz der KWK-Technik. Die dezentralen Strukturen einer kommunalen Energieversorgung erleichtern auch die verstärkte Nutzung Erneuerbarer Energien, die nicht nur aus Gründen des Klima- und Ressourcenschutzes vorgegeben werden sollte. Vielmehr werden so die Risiken stark steigender Energiekosten minimiert und die Energieautonomie gestärkt. Die Chancen regionaler Stoffkreisläufe bei biogenen Abfällen oder nachwachsenden Rohstoffen können optimal genutzt werden. Das dürfte auch zu einer Stabilisierung der örtlichen Energiepreise und zu einer Stärkung der Wertschöpfung vor Ort führen; wie dort grundsätzlich auch eine stärkere Berücksichtigung sozialer Belange vorgegeben werden kann. Individuellen Problemlagen - etwa einer sozialbedingten vorübergehenden Zahlungsunfähigkeit - kann flexibler und menschenwürdiger begegnet werden als mit dem in der anonymisierten und rein Profit orientierten Energieversorgung üblichen Instrument der Versorgungsunterbrechung.
Kommunal gesteuerte Stadtwerke können mit Vorgaben zur massiven Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz, der Entwicklung von lokal angepassten effizienten Energieversorgungskonzepten und wachsender Eigenerzeugung mit erneuerbaren Energieträgern zum Innovationsmotor der Energiewende vor Ort werden. Sie werden so - verbunden mit starkem bürgerschaftlichem Engagement - der kompetente Partner lokaler Aktionsbündnisse für Klimaschutz und Arbeit. Handwerk, lokale Wirtschaft, Mieter und Eigentümer können gleichermaßen davon profitieren. Gewinne werden dort realisiert, wo sie erwirtschaftet werden.
Die Stärkung kommunaler Energiedienstleistungen ist nicht zuletzt auch ein Weg, Arbeitsplätze in den Städten und Gemeinden zu erhalten und zukunftsfähige neue zu schaffen. So werden die Einkommenssituation vor Ort stabilisiert, die Kaufkraft und die regionalen Wirtschaftskreisläufe gestärkt. Zudem gelten Tariflöhne und neben der gesetzlichen wird auch noch eine betriebliche Altersvorsorge geleistet.
Bündnis´90/DIE GRÜNEN NRW sehen in einer dezentraleren und mehr in der Verantwortung der Kommunen liegenden Energiestrategie bessere Rahmenbedingungen für eine nachhaltige und sichere Energieversorgung. Auf diese Weise wollen wir
- sozialen und ökologischen Gesichtspunkten mehr Gewicht einräumen
- effiziente Techniken und klimafreundliche Energieträger nach vorne bringen
- die Wertschöpfung vor Ort und regionale Stoffkreisläufe stärken
- die soziale Sensibilität verbessern
- die Strukturen demokratischer gestalten und die Tariftransparenz erhöhen
- die Arbeitsplatz- und Einkommenssituation vor Ort stabilisieren.


