Grundlagen für ein NPD-Verbotsverfahren neu prüfen!
Das Verbot einer Partei oder Organisation wird nie die Meinung ihrer ehemaligen Mitglieder än-dern. Die Schwierigkeit im Kampf gegen Rechtsextremismus liegt darin, dass rechtes Gedan-kengut aus der Mitte des Gesellschaft kommt. Ausreichend finanzierte Bildungs- und Präventi-onsarbeit ist notwendig, im Gegensatz zu dem Trend der Bundesregierung, welche die Finanzie-rung von Präventions- und Beratungsmaßnahmen massiv eingeschränkt hat. Als Grüne müssen wir insbesondere Politik für gesellschaftliche Randgruppen wie Migrantinnen und Migranten, Flüchtlinge, Obdachlose und Menschen mit Behinderungen machen. Wir müssen positive Bei-spiele von Integration aufzeigen und damit Organisationen wie der NPD die Grundlage entzie-hen. Gleichzeitig müssen AussteigerInnenprogramme auf eine feste finanzielle Grundlage ge-stellt werden. Das Verbot der NPD ist nur ein Instrument im Kampf gegen Rechtsextremismus. Bildungs-, Aufklärungs- und Präventionsarbeit müssen auch weiterhin im Vordergrund stehen.
Die NPD ist eine rassistische, antisemitische und verfassungsfeindliche Partei. Sie vertritt den Gedanken der Volksgemeinschaft und knüpft hierbei direkt an das Programm der NSDAP an. In diesem Sinne fordert die NPD offen die Ablösung der BRD durch ein "neues" Deutsches Reich, was nur als Streben entgegen der freiheitlich demokratische Grundordnung zu werten ist. Verbrechen des Nationalsozialismus wurden und werden von ihren Mitgliedern geleugnet, sie bietet Geschichtsrevisionisten wie dem Anwalt Horst Mahler, der einer der wichtigsten Geldge-ber der Partei ist, und anderen Holocaustleugnern ein politisches und finanzielles Netzwerk und Infrastruktur für ihr Gedankengut.
Gegründet wurde die NPD 1964 als Sammelbecken des rechten Lagers von ehemaligen An-hängern der Deutschen Partei (DP), Deutsche Reichspartei (DRP) und Deutschnationalen Volkspartei (DNVP). Teile der jetzigen Funktionärsebene waren vorab Mitglieder rechtsterroristi-scher Vereinigungen, eine Abgrenzung der NPD als Partei zur militanten neonazistischen Be-wegungen findet nicht statt, wenn auch innerhalb der NPD eine Kontroverse über die Zusam-menarbeit mit den sogenannten Freien Kräften besteht. Damit spielt die NPD eine entscheidene Rolle innerhalb der rechtsextremen Bewegung, sie ist zurzeit die einflussreichste und signifikan-teste rechtsextreme Organisation.
Die NPD unterstützt an unterschiedlichen Stellen die rechtsextreme Szene. Zum Beispiel wer-den von der NPD Demonstrationen der Freien Kameradschaften angemeldet, Mitglieder der NPD sind in anderen Organisationen aktiv wie der Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ), die Kinder- und Jugendcamps ausrichtet. Die NPD unterstützt "Schülerinitiativen" wie der Schülerini-tiative für freie Meinungsbildung und -äußerung.
Keinesfalls ist ein Verbot die Lösung für das Problem Rechtsextremismus, wohl aber gelänge es mit dem Verbot die finanziellen, personellen und organisatorischen Strukturen der NPD deutlich zu schwächen. Das Parteienprivileg als Schutz vor staatliche Verfolgung fiele weg, ebenso die Parteienfinanzierung, Steuerbegünstigungen, das Recht auf öffentliche Veranstaltungen und das Senden von Wahlspots. Mit dem Verbot der NPD würde nicht nur die eigene Infrastruktur zer-schlagen, sondern es hätte auch Auswirkungen auf das Umfeld der NPD.
Die Anfang 2001 von Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag eingereichten Anträge auf Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die NPD wurden mit der Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus und dem aggressiv-kämpferischen Auftreten der NPD begründet. 2003 musste das Verbotsverfahren wegen Verfahrensfehlern eingestellt werden. Dabei kam es nicht zu der Überprüfung, ob die NPD verfassungswidrig ist!
Deshalb müssen die Grundlagen für ein erneutes Verbotsverfahren gelegt werden. Wenn die Bedingungen erfüllt werden und ein Erfolg sicher ist, muss ein Verbotsverfahren gegen die NPD durch eines der drei berechtigten Verfassungsorgane in die Wege geleitet werden. Ziel ist, die NPD zu verbieten und ihre Strukturen zu zerschlagen.
Im Gegensatz zur willkürlichen Verbotspraxis der ehemaligen DDR, ist die Möglichkeit des Par-teienverbots in der Bundesrepublik Deutschland durch Recht und Gesetz gesichert. Diese Mög-lichkeit sollte bei einer verfassungswidrigen Partei auch genutzt werden! Bündnis 90/Die Grünen NRW sprechen sich nachdrücklich für eine erneute Prüfung der Grundlagen für ein Verbotsver-fahren gegen die NPD aus. Die demokratischen Parteien stehen hier in der Pflicht alle verfas-sungsrechtlichen Möglichkeiten auszuloten und bei Aussicht auf Erfolg auch auszuschöpfen. Vorauseilender Gehorsam aus Angst vor möglicherweise nicht hinreichenden Gründen für ein Verbot kann aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen NRW kein adäquates Mittel im Kampf gegen den Rechtsextremismus sein!


