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13. April 2008

Existenzsichernde Alterseinkommen ermöglichen, Altersarmut bekämpfen

Jetzt - Für morgen!

Wir GRÜNE in NRW treten für eine Reform der Altersicherung ein. Unser Ziel ist ein individueller Schutz vor Armut im Alter für alle Menschen. Ein existenzsicherndes Alterseinkommen muss auch für Menschen erreichbar sein, die unter den Umbrüchen am Arbeitsmarkt und  in der Gesellschaft am meisten leiden. Während bisher überwiegend Frauen von Altersarmut betroffen waren, werden es zukünftig zunehmend auch Männer sein.

 

Schon heute ist allerdings absehbar, dass sich die Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung in den kommenden Jahren dramatisch verschlechtern wird. Dabei erhält ein so genannter Eckrentner (45 Beitragsjahre mit durchschnittlichem Arbeitsentgelt), der mit 65 Jahren in Rente geht, durchschnittlich 1180 Euro monatlich. Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann der so genannten Baby-Boomer-Generation der um 1960 geborenen nicht annähernd den im Berufsleben erarbeiteten Lebensstandard im Alter finanzieren. Tatsächlich wird die Rente aus der gesetzlichen Versicherung mehr und mehr zu einer Grundsicherung auf dem Level der Sozialhilfe. Und für viele Menschen wird der Standard noch nicht einmal erreicht werden, so dass der Staat die Rente mit zusätzlicher steuerfinanzierter Transferleistung wird aufstocken müssen, um wenigstens diese Grundsicherung zu gewährleisten.

 

Neben gravierenden Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt wird die Altersentwicklung in Deutschland das System der gesetzlichen Rentenversicherung massiv unter Druck setzen. Die Grünen haben seit vielen Jahren darauf hingewiesen, dass das Niveau der gesetzlichen Rente nicht aufrecht erhalten werden kann, wenn sich zugleich die Zahl der RentenempfängerInnen im Verhältnis zur Zahl der potentiell erwerbstätigen BeitragszahlerInnen in weniger als 30 Jahren von heute 1 zu 4 auf dann 1 zu 2 verschieben wird. Die unvermeidbare demografische Entwicklung hat damit die bereits vor Jahren beschlossene schrittweise Absenkung des Rentenniveaus erzwungen, da die Beiträge nicht beliebig angehoben werden können, ohne den Arbeitsmarkt durch steigende Lohnnebenkosten weiter zu belasten.

 

Eine Konsequenz aus alldem ist, dass Jahr für Jahre immer mehr Menschen im Alter trotz Jahrzehnte langer Beitragszahlungen eine gesetzliche Rente unterhalb der Grundsicherung erhalten werden, also auf ergänzende Leistungen angewiesen sein werden. Für diese Menschen gilt: Sie haben nach einer langen Erwerbsbiografie mit aus ihrer Sicht hohen Beitragszahlungen im Alter genau so viel zum Leben wie ein Mensch, der aus welchen Gründen auch immer keine oder nur geringe Beiträge gezahlt hat und im Alter auf Grundsicherung angewiesen ist. Die ist aber in den Augen der Menschen in hohem Maße ungerecht.

 

Die heutige gesetzliche Rentenversicherung kann damit den Schutz vor Armut für immer weniger Bürgerinnen und Bürger zuverlässig gewährleisten. Nicht nur Geringverdienende, Langzeitarbeitslose, Teilzeitbeschäftigte, Menschen mit häufig unterbrochenen Erwerbsbiographien und Kleinstselbständige ohne Altersvorsorge werden nicht mehr ausreichend vor Altersarmut geschützt sein. Bei einer zunehmenden Zahl von Beschäftigten sind die Löhne so niedrig, dass sie trotz einer Vollzeitstelle ergänzend Arbeitslosengeld II benötigen. Diese Gruppe ist schon während der Erwerbsphase arm und wird es im Rentenalter ebenso sein. In 2006 waren unter den Beziehern von Arbeitslosengeld II bundesweit etwa 1,5 Millionen sogenannte "Aufstocker", die einer Erwerbstätigkeit nachgingen, 600.000 davon waren in Vollzeit beschäftigt. Mitte 2007 waren es etwas 1,3 Mio. Erwerbstätige, die als "Aufstocker" ergänzende Hilfeleistungen bezogen. In NRW ist die Altersarmut von 73.000 2003 auf 98.000 2006 angestiegen - ein Plus von 35%.

 

Die OECD und das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) haben in Studien auf das steigende Altersarmutsrisiko zukünftiger Generationen aufmerksam gemacht. So wurde eine Abhängigkeit des Armutsrisikos von den Faktoren: Langzeitarbeitslosigkeit, geringes Einkommen und Kleinselbstständigkeit bestätigt. Zudem zeigt die Studie der OECD, dass in keinem anderen vergleichbaren Land der Erde die Absicherung von Geringverdienenden im Alter so schlecht ist wie in Deutschland. Und auch die Durchschnittsverdienenden sind mit dem deutschen System der Altersvorsorge im internationalen Vergleich so schlecht abgesichert wie kaum in einem anderen Land der OECD.

 

Nach Aussagen des Statistischen Bundesamts lebt mehr als ein Drittel aller Menschen in Deutschland im Niedrigeinkommensbereich. In den neuen Ländern sind es fast 45 %. Daraus lässt sich unschwer ableiten: Wenn wir nicht zu grundlegenden Änderungen bereit sind, wird in einigen Jahren rund ein Drittel der Menschen im Alter in Armut leben müssen. Wir Grüne unterstützen daher die Sozialverbände, die ebenfalls bereits heute vor einem gravierenden Anstieg der Altersarmut warnen. Auch Einkommensminderungen durch Kindererziehungs- und Pflegearbeiten führen zu geringeren Rentenansprüchen.

 

Die Riesterrente löst das Problem der Altersarmut nicht

Der Staat hat aufgrund der geschilderten Entwicklung ein großes Interesse, die privaten Vorsorgeanstrengungen der Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen. 2002 wurde deshalb mit der Riesterrente der Anreiz geschaffen, die persönliche Eigenvorsorge zu verstärken. Der Grundsatz, die für die Altersvorsorge "zur Seite gelegten" Einkommen nicht zu besteuern, sondern stattdessen das daraus finanzierte Alterseinkommen, ist sicher richtig. Aber auch wenn der Staat neben den steuerlichen Anreizen durch Zulagen versucht, Menschen mit geringen Einkommen dazu zu bewegen, eine private Altersvorsorge aufzubauen, tut gerade dies die Gruppe der Geringverdienenden häufig nicht. Wer heute schon finanziell hinten und vorne nicht klar kommt, dem fällt es naturgemäß besonders schwer, einen Teil seines Einkommens für später auf die hohe Kante zu legen. Hinzu kommt derzeit, dass Leistungen aus privater oder auch betrieblicher Vorsorge dann, wenn die gesetzliche Rente unterhalb der staatlichen Grundrente liegt, auf ergänzende Sozialtransfers angerechnet werden. Für Viele bedeutet das, dass es tatsächlich keinen Sinn macht, heute zu verzichten, da am Ende doch nur die Grundsicherung übrig bleibt. Damit erweist sich die Riesterrente für einen Teil der Menschen als wirkungslos im Kampf gegen die Altersarmut: Während sich viele durchschnittlich bis gut verdienenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch private und betriebliche Vorsorge vor den Folgender bröckelnden gesetzlichen Rentenversicherungsleistungen schützen können, schlagen diese bei den heutigen Geringverdienenden im Alter voll durch.

 

Große Koalition im Bund verschärft das Armutsrisiko und betreibt Besitzstandswahrung

Trotz dieser vielfältigen belastbaren Hinweise ignoriert die Große Koalition im Bund bisher jeden Handlungsbedarf. Die Bundesregierung verweist auf die gute konjunkturelle Entwicklung und den Rückgang der Arbeitslosigkeit. Damit der schöne Schein auch bei eintrübender Konjunktur gewahrt werden kann, hat die Bundesregierung beschlossen alle Langzeitarbeitslosen, denen ein Jahr lang keine Arbeit angeboten werden konnte, ab dem 59. Lebensjahr aus der Arbeitslosenstatistik zu entfernen. Aber sie verschwinden damit nicht nur einfach aus der Statistik, sie verschwinden damit dauerhaft vom Arbeitsmarkt. Ihnen werden Schulung und Qualifizierung ebenso wie alle anderen Integrationsmaßnahmen versagt bleiben. Damit fehlen aber auch die entsprechenden Beitragsjahre für die Rentenversicherung.

 

Dabei hat die Große Koalition in der Renten- und Arbeitsmarktpolitik alles dafür getan, um die Schere bei den künftigen Alterseinkommen zu vergrößern. Das Armutsrisiko von benachteiligten Gruppen wurde erheblich ausgeweitet. Sie verfährt dabei nach dem Motto: Wer nichts hat, bekommt auch nichts. Ihre Politik der Besitzstandswahrung wird auf Kosten der Schwächsten zelebriert. Dies zeigt sich an folgenden Punkten: 

  • Die Bundesregierung hat die Rentenversicherungsbeiträge von Arbeitslosengeld-II-Empfängern halbiert. Die Beiträge haben nur noch die Funktion, erworbene Anwartschaften aufrechtzuerhalten. Es werden Rentenansprüche von jährlich nur noch 2,19 Euro erworben.
  • Langzeitarbeitslose werden mit 63 Jahren in die vorgezogene Altersrente gezwungen. Sie müssen hohe Rentenabschläge von 7,2 bis 14,4 Prozent verkraften. Das gilt auch dann, wenn die Betreffenden noch arbeiten wollen und können.
  • Die mit der Erhöhung des Rentenalters neu eingeführte abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren begünstigt massiv Versicherte mit hohen Rentenanwartschaften. Sie benachteiligt Frauen und Versicherte mit Lücken in der Erwerbsbiographie, weil alle Versicherten die einseitige Privilegierung mitfinanzieren müssen.
  • Langzeitarbeitslose, Geringverdienende und Menschen in atypischen und präkeren Beschäftigungsverhältnissen profitieren am wenigsten vom Wirtschaftsaufschwung.
  • Die Zögerlichkeit der Bundesregierung bei der Durchsetzung von Mindestlöhnen erhöht den Anteil von Beschäftigten, die trotz Vollbeschäftigung auf ergänzende sozialstaatliche Leistungen angewiesen sind.
  • Trotz steigender Erwerbsbeteiligung von Frauen werden nach wie vor keine gleichen Löhne für gleichwertige Arbeit bezahlt. Dies führt dazu, dass "Frauenlöhne" im Durchschnitt viel niedriger sind als Löhne von Männern, was sich auch bei den Rentenansprüchen niederschlägt.
  • Bescheidene Ansätze zur Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Pflege - wie die Pflegezeit - sind an der Unfähigkeit der Großen Koalition  gescheitert. 

Die Bundesregierung ignoriert das steigende Armutsrisiko von Teilen der Bevölkerung, das sie selbst verschärft hat.

 

Schwarz-gelb in NRW: Laumann verspricht - die Koalition kürzt

Die Landesregierung in NRW hat sich bezüglich des Themas Altersarmut für eine folgenlose Strategie entschieden. Der Arbeits- und Sozialminister des Landes, Karl Laumann,  zieht durchs Land und verspricht Änderungen im Sinne einer Mindestrente. Diesen Ankündigungen in NRW lässt die Landesregierung allerdings keine bundespolitischen Taten folgen. Sie nutzt weder ihren Einfluss über den Bundesrat noch in die CDU auf Bundesebene, um tatsächlich eine  Aufstockung kleiner Renten umzusetzen. Minister Laumanns Versprechungen zur Mindestrente sind damit vollends unglaubwürdig.

 
Gleichzeitig streicht die Landesregierung ersatzlos die Mittel für Arbeitslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren, die oft die einzige Chance gerade auch für ältere Langzeitarbeitslose bieten, in ihrer Situation wenigstens die ihnen zustehenden finanziellen Mittel auszuschöpfen und ihre Möglichkeiten am Arbeitsmarkt zu nutzen.

 
Auch in anderen Bereichen zeigt sich das Kabinett keinesfalls verantwortungsbewusst. Zahlreiche Träger und Initiativen erhalten statt institutioneller Förderung oder Personalkostenzuschüssen nur noch Projektmittel. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit Rentenversicherungsleistungen werden somit unfinanzierbar für viele kleine Projekte.

 
Auch innovative Konzepte zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit gehen diese Koalition nichts an.  So werden weder Dienstleistungspools noch Integrationsunternehmen für Langzeitarbeitslose von Minister Laumann angeschoben oder finanziert. Dabei könnten hiermit pflegeergänzende Dienstleistungsbedarfe und Zugänge in den ersten Arbeitsmarkt - zumindest für eine bestimmte Personengruppe - schnell in einem Konzept existenzsichernd geschaffen werden.

 

Rentenversicherung  als Ausfallbürge für Langzeitarbeitslosigkeit und deutsche Einheit

Zwei gravierende Effekte haben durch politische Entscheidungen die Rentenversicherung insbesondere zu Lasten der BezieherInnen  kleiner Renten in eine gravierende  Schieflage gebracht: Zum einen führte die Ausdehnung der Rentenversicherung auf die neuen Bundesländer im Rahmen der Wiedervereinigung auf  Kosten der Rentenkassen dazu, dass versicherungsfremde Leistungen das Rentensystem belasten.

 
Zum anderen hat die Frühverrentung als Instrument zur sozialverträglichen Abfederung  von Arbeitsplatzabbau in  den letzten Jahrzehnten zu einer massiven Unterbeschäftigung von Älteren geführt und nebenbei auch die Rentenlaufzeiten erheblich verlängert. Zwischen 1960 und 2006 erhöhte sich die Rentenbezugsdauer von 9,9 auf 17,2 Jahre. Großbetriebe haben die Pro-
gramme zur Frühverrentung für Rationalisierungsprogramme missbraucht. Sie haben sich auf Kosten der Sozialversicherungen saniert. Junge ArbeitnehmerInnen wurden nur selten eingestellt, obwohl mit diesem Argument die Frühverrentung legitimiert wurde. Hier liegt die Verantwortung eindeutig in der  Personalpolitik der Unternehmen. Damit ist die Rentenversicherung zum Ausfallbürgen der Arbeitsmarktpolitik geworden. Dahinter steckt der   unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten untaugliche Versuch, die wachsende Arbeitslosigkeit der vergangenen Jahrzehnte mit den Mitteln der Rentenkasse und damit zu Lasten der RentenbezieherInnen zu bekämpfen.

 
Ein auskömmliches eigenes Alterseinkommen ist aufgrund der beschriebenen Arbeitsmarkteffekte für Langzeitarbeitslose, für Selbstständige ohne eigene Alterssicherung und für Menschen mit zu kurzen und unterbrochenen Beitragszeiten und für Menschen mit niedrigem Einkommen fast nie erreichbar. Deshalb muss die Rentenpolitik an diesen Stellen zielgenau nachgebessert werden und zum jetzigen Zeitpunkt eine gesellschaftliche Debatte über die Dimension von Altersarmut und den dadurch ausgelösten  Nachbesserungsbedarf  geführt werden, auf die unsere Vorschläge zielen.
 

Deutschland braucht eine grundsätzliche Debatte über das System der Altersvorsorge

Die Grünen werden sich mit wachsender Altersarmut nicht einfach abfinden. Daher brauchen wir eine intensive Diskussion über eine zukunftsfähige, nachhaltige und gerechte Ausgestaltung des Rentensystems, die wir in naher Zukunft innerhalb der Gesellschaft und also auch innerhalb der Grünen führen wollen.

 

Dabei müssen  unterschiedliche  Ansätze wie z.B. die der Skandinavischen Länder ebenso diskutiert werden wie Konzepte in Form von "Bürgerversicherungen". Es ist zu klären ob das beste System zur Vermeidung von Altersarmut über die  Steuer oder über Beitrage bzw. eine Mischform finanziert werden soll. Ebenso ist zu entscheiden, ob eine Leistungsspreizung richtig ist oder eine einheitliche armutsfeste Grundrente. Für uns Grüne ist es selbstverständlich, dass jedes reformierte System geschlechtergerecht ausgestaltet sein muss, um die heutigen Benachteiligungen für Frauen abzuschaffen.

 

Reformbedarf zur Vermeidung von Altersarmut

Einige Elemente des sozialen Ausgleichs - wie z.B. die Beitragselemente für Kindererziehung oder die Aufstockung der niedrigen Beiträge in den Neuen Ländern - werden aus Steuermitteln finanziert. Steuerzuschüsse machen derzeit rund ein Drittel der Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Unter den Bedingungen von Langzeitarbeitslosigkeit und sinkendem Bevölkerungswachstum liegt jedoch ein strukturelles Problem der Gesetzlichen Rentenversicherung in der  starken Bindung an die Erwerbsarbeit. Die Höhe der Rente ist abhängig vom Verdienst und der Beitragsdauer.

 

Grundsätzlich gilt: In dem umlagefinanzierten System lässt sich Wohlstand dauerhaft nur durch eine Wirtschafts-, Steuer- und Arbeitsmarktpolitik aufrechterhalten, die Arbeit und damit BeitragszahlerInnen schafft. Um wachsende Altersarmut unter diesen Bedingungen zu vermeiden, setzen wir kurzfristig auf Veränderungen, die auf die fundamentalen Wandlungen  der Erwerbsverläufe und der Familienformen reagieren.

 

Zuwächse im Niedriglohnbereich schaffen Zuwächse an Altersarmut

Wer wenig verdient, muss umso länger arbeiten, um eine Rente oberhalb der  Grundsicherung zu erzielen. Wer  z.B. als Verkäuferin in Vollarbeitstätigkeit brutto 2.000 Euro verdient, benötigt etwa 34 Beitragsjahre, um heute eine gesetzlichen Rente über der Grundsicherung zu erwerben, bis zum Jahr 2030 benötigt sie dafür mindestens 40 Jahre. Im Alter werden zu geringe Rentenansprüche dann durch die Grundsicherung aufgestockt, die auch ohne Beitragszeiten gewährt wird.
Der Niedriglohnsektor ist zwischen 1995 und 2006 um gut 43 % gestiegen. Inzwischen arbeiten 6,5 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnbereich. Das heißt mehr als jedeR fünfte in Teilzeit, Minijobs oder sogar in Vollzeit Beschäftigte wird gering bezahlt.

 

Frauen: oft ohne eigene existenzsichernde Rente

Trotz steigender Erwerbsbeteiligung ist das durchschnittliche Einkommen von Frauen insgesamt niedrig geblieben. Sie sind nach wie vor überproportional häufig in Teilzeitarbeit beschäftigt (ca. 30 % der Frauen gegenüber 5 % der Männer). Ihr Einkommensniveau ist unterdurchschnittlich; mehr als 30 % arbeiten im Niedriglohnbereich. Sie unterbrechen sehr viel häufiger als Männer die Erwerbsarbeit, um familiäre Aufgaben (Kindererziehung und Pflege) zu übernehmen. Nach längerer Unterbrechung der Erwerbsarbeit gelingt es Frauen sehr selten,  das einmal erreichte Einkommensniveau wieder zu erreichen.
Nach Modellrechnungen der Deutschen Rentenversicherung steigen die Anwartschaften der jüngeren Frauenjahrgänge zwar um 8 Prozent an. Trotzdem erwerben auch diese Frauen nur 60 % der Anwartschaften von Männern. Alleinerziehende Frauen sind auch im Alter besonders armutsgefährdet.

 

ArbeitsmigrantInnen: von sozialer Teilhabe ausgegrenzt

Zu den Rentenanwartschaften von Migrantinnen und Migranten in zwanzig Jahren gibt es wenig belastbare Daten. Im Durchschnitt liegt das verfügbare Einkommen der älteren MigrantInnen um ein Fünftel unter dem der Deutschen. Die ArbeitsmigrantInnen aus bestimmten Herkunftsländern arbeiten häufig in wenig qualifizierten und schlecht bezahlten Berufen. Ihre Beitragszeiten werden gemindert durch längere Phasen der Arbeitslosigkeit. Das Alterseinkommen der bereits heute über 65-Jährigen ist ungewöhnlich niedrig. Es gibt eine negative Hierarchie nach Herkunftsländern: über das geringste Alterseinkommen verfügen türkische, griechische und italienische Haushalte.

 

Selbstständige in Kleinstunternehmen haben selten eine Alterssicherung

In den letzten Jahren ist der Anteil der Selbständigen auf über 4 Mio. Personen gewachsen. Der Zuwachs beruht überwiegend aus Einpersonenselbständigen mit geringem Einkommen. Fast 80 % der Selbstständigen aus den nicht durch Industrie- und Handelskammern bzw. Handwerkskammern geregelten Berufen verfügen über keine obligatorische Alterssicherung. Aber auch in den Berufen, die dem Kammersystem unterliegen, tritt dieses Problem zunehmend auf. Viele von diesen Selbstständigen wechseln zwischen abhängiger Tätigkeit und Selbständigkeit. Ihre Patchwork-Biographie wird ohne Korrektur im Alter nicht zu Ansprüchen oberhalb der Grundsicherung führen.

 

Langzeitarbeitslose: Armut setzt sich im Alter fort

Geringes Einkommen, Unterqualifizierung und Unterbrechungen in der Erwerbsbiografie bedingen sich oft gegenseitig und erhöhen das Risiko von Langzeitarbeitslosigkeit. Langzeitarbeitslosigkeit vergrößert das Risiko mangelnder Absicherung im Alter. Beschäftigte erwerben durchschnittlich Rentenanwartschaften von 26,27 Euro pro Beitragsjahr, Empfänger von Arbeitslosengeld I erreichen 21 Euro und ALG II-Empfänger nur 2,19 Euro.

 

Grünes Reformschritte gegen Altersarmut

Jenseits der notwendigen Grundsatzdebatte über das Rentensystem der Zukunft ist die Anpassung der gesetzlichen Rentenversicherung an die Veränderungen der Erwerbsverläufe und der Familienformen dringend geboten. Für die heutigen Bürgerinnen und Bürger wird es seltener, dass ihr Berufsleben einer vorgezeichneten Bahn folgt. Unstete Erwerbsverläufe mit Zeiten ohne sozialversicherungspflichtiges Erwerbseinkommen nehmen zu. Abhängige Beschäftigung und selbstständige Tätigkeiten gehen ineinander über. Ende 2007 waren 40,4 Millionen Menschen in Deutschland erwerbstätig. Nur 27,4 Millionen davon arbeiteten in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Der Rückgang von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung muss aufgehalten werden, wenn wir die solidarische Sicherung dauerhaft erhalten wollen. Nach den vielen Jahren der Verunsicherung muss das Vertrauen in die Soziale Sicherheit wieder zurückgewonnen werden. Dazu machen wir folgende Vorschläge:

  • Erwerbsarbeit und vorübergehende Teilzeitarbeit muss zu Rentenansprüchen oberhalb der Grundsicherung führen. Dazu brauchen wir in Deutschland endlich Mindestlöhne in allen Branchen und Tarifabschlüsse, die die Arbeitseinkommen real erhöhen. Aus Hungerlöhnen können keine angemessenen Rentenanwartschaften entstehen.
  • Die Rentenversicherungsbeiträge für Langzeitarbeitslose müssen deutlich angehoben werden. Als erster Schritt muss die Große Koalition die Halbierung der Entgelte von ALG-II-EmpfängerInnen zurücknehmen. Es ist beschämend, wenn durch die Mehrwertsteuererhöhung schamlos in die Taschen der BürgerInnen gegriffen wird, aber die Erhöhung der Steuereinnahmen nicht genutzt wird, um unsoziale Beschlüsse zu korrigieren.
  • Wir wollen die Rentenbeiträge von Menschen mit kleinem Einkommen hochwerten, so dass sie 80 Prozent einer Durchschnittsrente erreichen. Die Hochwertung der Versicherungsbeiträge soll aus Steuermitteln finanziert werden. Nach geltendem Recht werden die Arbeitsentgelte in den neuen Ländern hochgewertet, damit daraus keine Nachteile bei der Rente entstehen. Diesen sozialen Ausgleich wollen wir nun in ganz Deutschland einheitlich auf die Bezieher von niedrigen Einkommen konzentrieren.
  • Wir wollen eine obligatorische Absicherung für Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung einführen, wenn diese über keine andere Form der Alterssicherung verfügen. Die meisten neuen Selbstständigen haben keine Angestellten und verfügen über ein sehr kleines Einkommen. Diese Selbstständigen profitieren außerdem von der Hochwertung der Beiträge für Geringverdienende [s.o.].
  • GeringverdienerInnen wollen wir außerdem durch eine gezielte Senkung der Sozialversicherungsbeiträge nach dem GRÜNEN Progressivmodell gezielt entlasten. Dazu wollen wir die Sozialversicherungsbeiträge nach Höhe des Einkommens staffeln. Menschen mit kleinem Einkommen haben damit netto mehr in der Tasche. Das Progressivmodell und die Hochwertung bei der Rente machen Erwerbsarbeit in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung attraktiver als die Flucht in die Schattenwirtschaft.
  • Wir wollen die eigenständige Rentenabsicherung von Frauen weiter ausbauen. Hierfür wollen wir Maßnahmen ergreifen, die es Frauen ermöglichen eigene existenzsichernde Rentenanwartschaften zu erwerben und sich aus der Abhängigkeit der von Männern erworbenen Rentenanwartschaften zu befreien.
  • Weiterhin sind Frauen benachteiligt, wenn es um den Erwerb eigener Rentenansprüche geht, da sie durchschnittlich für die gleiche Arbeit einen geringeren Lohn erhalten als Männer und in den typischen "Frauenberufen" ein geringeres Einkommen haben. Unser Ziel ist daher ein Angleichung des Lohnniveaus von Frauen und Männern und der Ausbau von Kinderbetreuung und Ganztagsschulen 

Wir wollen auf Landesebene eine Beschäftigungspolitik, die über innovative Formen wie bspw. Integrationsunternehmen und Dienstleistungspools sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf einem rentenrelevanten Lohnniveau für Langzeitarbeitslose und Menschen ohne kurz und mittelfristige Integrationschance schafft.

 
Wir wollen, dass das Land in seiner Vergabepraxis die Möglichkeit ausschöpft, Aufträge bei Ausschreibungen an das Kriterium "Tariftreue" zu binden, um so der Tendenz, Mindestlöhne zu unterschreiten, entgegenzuwirken.

 

Die Altersvorsorge in Deutschland muss neu justiert werden. Wir Grüne streiten dabei für ein staatlich garantiertes Rentesystem, das Altersarmut verhindert und allen Bürgerinnen und Bürgern ein menschenwürdiges Leben auch im Alter sichert.