Den Völkermord in Darfur endlich beenden
1. Erster Genozid des 21. Jahrhunderts mit schwerwiegenden Folgen
Die mörderische Krise in der Region Darfur im Westen des Sudan zieht sich fast schon 5 Jahre hin. Ein Ende ist nicht in Sicht. Darfur ist nicht nur die größte menschenrechtliche, humanitäre und politische Krise weltweit, sondern längst auch der erste Genozid des 21. Jahrhunderts. Mehr als 300.000 Tote und an die 3 Mio. Vertriebene innerhalb des Sudan, im angrenzenden Tschad und der Zentralafrikanischen Republik hat die Gewalt bereits gefordert. Massenhafte Vergewaltigungen junger Mädchen und Frauen, aber auch Zwangsrekrutierungen und Folter von Männern außerhalb, wie innerhalb der unzähligen offiziellen wie inoffiziellen Flüchtlingslager sind an der Tagesordnung. Die Hälfte der Bevölkerung Darfurs lebt in Flüchtlingslagern. Zweidrittel der Bevölkerung Darfurs sind abhängig von der weltweit größten Hilfsoperation, die mittlerweile zu scheitern droht, weil die erforderlichen Mittel fehlen. Je länger sich die Rückkehr der Flüchtlinge hinauszögert, umso größer wird die Gefahr, dass sich die Lager zu dauerhaften Einrichtungen verstetigen und sich der status quo der ethnischen Säuberung zementiert. In den Flüchtlingslagern herrscht wegen der sich fortsetzenden Gewalt ein Klima der Angst und Hoffnungslosigkeit. Schon jetzt hat die Gewalt eine ganze Kriegsgeneration geprägt. Ein friedliches Zusammenleben kommender Generationen ist schwer vorbelastet. Mit jedem Tag wächst die Gefahr, dass die Lager zum Ausgangspunkt neuer Gewalt, zum Ausgangspunkt einer sudanesischen Intifada werden.
2. Der Dreiklang aus Friedensgesprächen, Waffenstillstand und robuster Friedensmission fehlt noch immer
Ohne politische Lösungen, ohne ausreichenden Schutz der Zivilbevölkerung und ohne Strafverfolgung der Kriegsverbrecher wird es keine sichere Rückkehr der Vertriebenen an ihre angestammten Orte und keinen dauerhaften Frieden geben. Ein Dreiklang aus Friedensgesprächen, Waffenstillstand und robuster Friedensmission ist erforderlich. Trotz der desaströsen Lage ist ein solcher aber noch immer nicht zu erkennen. Hier ist die Politik gefordert.
Ein tragfähiger Friedensprozess fehlt weiterhin. Sowohl das gesamtsudanesische Friedensabkommen von Naivasha (CPA) von 2005, als auch das speziellere Darfur-Friedensabkommen (DPA) von 2006 sollten eigentlich die Beseitigung der Ursachen der Krise wie die mangelnde politische Mitsprache und eine gerechtere Wohlstandsverteilung einleiten. Beide Abkommen stehen jedoch kurz vor dem Aus.
Die Umsetzung des CPA, das den Friedensprozess zwischen Nord- und Südsudan regelt, steht momentan still. Das DPA, das unter massivem internationalem Druck zu schnell ausgehandelte wurde, wird auch nach vielen weiteren Vermittlungsversuchen noch immer nur von Khartum und allein einer Rebellengruppe akzeptiert. Die übrigen Gruppen sind politisch untereinander zerstritten, zersplittern immer weiter, bilden ständig neue Allianzen und setzen den bewaffneten Kampf gegen Khartum fort. Allein ein Waffenstillstand scheint noch weit entfernt. Für weitere Verhandlungen verlangen die Rebellen Sicherheitsgarantien. Diese könnte eine wirksame VN-Friedensmission bieten.
Soldaten können zwar keinen dauerhaften Frieden schaffen. Zumindest können sie aber vorübergehend für die Sicherheit und Versorgung der Flüchtlinge sowie für ein sicheres Umfeld bei Friedensverhandlungen und bei der Umsetzung der Ergebnisse Sorge tragen. Dementsprechend hat die VN beschlossen (Sicherheitsrats Res. 1769) zum 1. Januar 2008 eine gemeinsame Friedensmission der Vereinten Nationen (VN) und der Afrikanischen Union (AU) UNAMID nach Darfur zu entsenden. Die größte jemals mandatierte zivil-militärische Friedensmission mit einer Personalstärke von 26.000 weist zwar im Gegensatz zur unzureichenden Vorgängermission der AU (AMIS) ein robusteres Mandat, geregelte Bezahlung und verbesserte Kommandostrukturen auf. Dennoch droht auch sie zu scheitern, bevor sie richtig begonnen hat. Die Entsendung verläuft äußerst schleppend. Wie schon bei der AMIS fehlt es auch der UNAMID an ausreichendem Personal und Material vor allem an Transport- und Sicherungskapazitäten. Auch nach über 3 Monaten ist nur unwesentlich mehr Personal vor Ort als zur Zeit der AMIS.
Schließlich ist an eine effektive Strafverfolgung durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) aufgrund der fortgesetzten Kampfhandlungen derzeit nicht zu denken.
3. Khartum tötet seine eigene Bevölkerung und sabotiert Friedenslösung
Die Hauptverantwortung für den sich fortsetzenden Völkermord und die fehlende Krisenlösung trägt die Regierung in Khartum. Unter Missachtung ihrer völkerrechtlichen und moralischen Pflicht zum Schutz ihrer eigenen Bevölkerung (responsibility to protect) trägt sie selbst seit Jahren tatkräftig zu deren Tötung und Vertreibung bei. Sie tötet mit Unterstützung lokaler Milizen unterschiedslos Rebellen und Zivilisten, vertreibt diese, zerstört deren Dörfer und siedelt auf deren Land arabisch-stämmige Sudanesen an. Opfer sind vor allem in Darfur ansässige afrikanisch-stämmige Bauern. Immer wieder hat Khartum trotz des bestehenden militärischen Flugverbots (VN-Sicherheitsrats-Res. 1591) Dörfer und Flüchtlingslager in Darfur und im Osttschad bombardiert. Erst in den vergangenen Wochen sind mehr als 13.000 Menschen vor den Attacken der sudanesischen Armee in West-Darfur überwiegend in den Tschad geflohen. Das arabisch dominierte Regime in Khartum nimmt die Auslöschung der Zivilbevölkerung und deren Vertreibung bewusst und in menschenverachtender Weise in Kauf und versucht durch die Ansiedlung arabischer Landsleute ihre Macht zu festigen. Zugleich zielt das Regime darauf ab, durch die ausgelösten Flüchtlingsströme vor allem in den angrenzenden Tschad das Regime in N´Djamena zu destabilisieren. Zu diesem Zweck unterstützt Khartum auch tschadische Rebellengruppen, die sich gegen Präsident Idriss Déby richten. Khartum hofft so, die Unterstützung der Darfur-Rebellen durch Déby abzuschneiden. Hemmungslos werden Zivilisten zum politischen Spielball des sudanesischen Regimes, um eine regionale Destabilisierung zum eigenen Machterhalt voranzutreiben.
Dementsprechend konterkariert Khartum auch jegliche Versuche der internationalen Gemeinschaft zur Krisenlösung.
Systematisch zögert das Regime die Umsetzung des CPA hinaus. Hinsichtlich des DPA zeugen die fortgesetzten Kampfhandlungen gegen die Darfur-Rebellen vom mangelnden Friedenswillen Khartums. Das Regime Al-Bashir weiß genau, dass mit jedem weiteren Kriegstag und fehlen einer effektiven UNAMID die Spaltung der Rebellen fortschreitet und deren Wille zum Verhandeln weiter sinkt. Seinen fehlenden Kooperationswillen mit dem IStGH bringt Khartum zum Ausdruck, indem es einen früheren Minister zum Vorsitzenden des sudanesischen Komitees zur Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen in Darfur beruft, obwohl dieser vom IStGH wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gesucht wird.
Auch Untersuchungen des VN-Menschenrechtsrats werden durch Khartum sabotiert.
Auch die Stationierung der UNAMID wird wie schon bei der AMIS nach Kräften verhindert. Für die Friedensmission wichtige vor allem nicht-afrikanische Kontingente wie von Norwegen, Schweden oder auch Bangladesch, Indonesien und Nepal werden systematisch verhindert, der Abschluss eines angemessenen Stationierungsabkommens und der Stützpunktaufbau wird lange hinausgezögert, eingeflogenes Material zurückgehalten, immer wieder gibt es Probleme bei der Vergabe von Visa für VN-Mitarbeiter. Sogar vor Angriffen auf UNAMID-Konvois schreckt das Regime nicht zurück.
4. Die internationale Gemeinschaft forciert den Friedensprozess ungenügend
Auch die internationale Gemeinschaft, EU und Deutschland sind ihrer Mitverantwortung zum Schutz der Bevölkerung und Flüchtlinge in Darfur und der Region bislang nicht ausreichend gerecht geworden.
Hinsichtlich der erlahmten Friedensgespräche mangelt es an konzertierten multilateralen Initiativen, damit die Streitparteien wieder im Rahmen eines friedlichen Dialogs verhandeln. Es fehlt an einer wirksameren Vermittlungsstrategie insbesondere für das DPA, die die Revitalisierung des CPA und DPA vorantreibt. Das VN/AU-Vermittlergespann Eliason/Salim arbeitet ineffektiv, weil sie nicht permanent vor Ort sind und ohne klare Zielvorgaben verhandeln. Direktverhandlungen zwischen den vielen Streitparteien sind noch immer nicht in Sicht. Zudem haben sich die AU und ihre Mitgliedstaaten weitgehend aus der politischen Lösung der Krise zurückgezogen seit die AMIS in die UNAMID überführt wurde. Zwar ist die Vermittlung eines neuen Friedensvertrags zwischen Tschad und Sudan vom 13. März 2008 durch den Senegal grundsätzlich positiv zu bewerten. Ob beide Regime deshalb aber ihre Unterstützung für die jeweiligen Rebellen tatsächlich unterlassen und sich die Sicherheit der Flüchtlinge erhöht, ist mehr als fraglich. Zu oft schon wurden ähnliche Abkommen von beiden Ländern ignoriert. Aber auch das Engagement der EU und ihrer Mitgliedstaaten fällt unbefriedigend aus. Vor allem Frankreich müsste sich als kommende Ratspräsidentschaft intensiver und glaubhaft für eine politische Lösung in Darfur, wie auch im Tschad einsetzen. Für den Friedensprozess im Sudan lehrt der Fall Kenia, wie erfolgreich ein erfahrener und anerkannter Krisenmanager sein kann, wenn er auf die geschlossene Rückendeckung der internationalen Gemeinschaft zurückgreifen und wichtige internationale Vertreter zum richtigen Zeitpunkt an den Verhandlungstisch lotsen kann.
5. Die internationale Gemeinschaft unterstützt VN-Friedensmission unzureichend
Noch immer hat die internationale Gemeinschaft personelle und materielle Zusagen nicht vollständig eingelöst, die sie bereits im Zusammenhang mit dem Beschluss der UNAMID im Juli 2007 gemacht hatte. Es fehlt am politischen Willen, diese Beiträge, wie auch sonst noch fehlende Ressourcen möglichst schnell beizusteuern.
Noch immer mangelt es an Transport- und Sicherheitskapazitäten, wie auch geeigneten Vorkehrungen zur Durchsetzung des militärischen Flugverbots. Auch Deutschland hat bislang außer einiger Polizistinnen und Polizisten keine der angekündigten 250 Soldatinnen und Soldaten entsandt wie im Bundestagsbeschluss vom 7.11.2007 vorgesehen. Die Unterstützung der EU für die UNAMID ist unzureichend. Ausgerechnet in der Sudan-Krise nehmen die EU und ihre Mitgliedstaaten die strategische Partnerschaft mit Afrika, die sie erst im Dezember 2007 in Lissabon mit der AU beschlossen haben, offenbar nicht ernst genug.
6. Zu wenig multilateral konzertierter Druck auf Khartum
Zusagen können aber auch deshalb nicht erfüllt werden, weil Khartum Beiträge vor allem von nicht-afrikanischen Truppenstellen immer wieder blockiert. Angesichts knapper VN-Ressourcen ist es nicht hinnehmbar, dass Khartum bestimmt, wer einen Beitrag zur UNAMID leisten darf und wer nicht. Der internationale Druck auf das sudanesische Regime ist viel zu gering, damit es die Blockade der UNAMID endlich aufgibt. Die konsensuale Verhandlungs-Strategie gegenüber dem Sudan ist gescheitert. Das ewige Warten auf die Zustimmung Khartums für eine wirksamere internationale Schutztruppe, hat der sudanesischen Regierung immer wieder nur neue Handlungsspielräume eröffnet. Tausende Menschen mussten aufgrund dieser Hinhaltetaktik mit ihrem Leben bezahlen. Eine eindeutige konzertierte multilaterale Diplomatie, die die bedingungslose Kooperation Khartums bei der Umsetzung der UNAMID befördert, ist überfällig. Die Vergangenheit lehrt, dass Khartum nur bei geschlossenem internationalem Druck zu Zugeständnissen bereit ist.
Die zögerliche Haltung der internationalen Gemeinschaft korrumpiert die Glaubwürdigkeit des Friedensengagements der VN. Weder gibt es aktuell hochrangige konzertierte diplomatische Initiativen wichtiger VN-Mitgliedstaaten, noch ist die Bereitschaft zu erkennen, wirkungsvolle Wirtschafts- und Finanzsanktionen sowie ein umfassenderes Waffenembargo zu verhängen und diese Maßnahmen auch strikt durchzusetzen. Hier muss die Bundesregierung handeln. Beispielhaft ist die Maßnahme des Europäischen Parlaments, Anteile seines Pensionsfonds an Unternehmen abzustoßen, die im Verdacht stehen das sudanesiche Regime zu unterstützen.
7. China engagiert sich wenig glaubhaft
Insbesondere das Engagement Chinas ist ungenügend. Die Veto Macht im VN-Sicherheitsrat und wichtigster Handelspartner des Sudan hat sich viel zu lange schützend vor das Regime Al-Bashir gestellt. Peking hat - zusammen mit Russland - immer wieder erfolgreich schärfere Sanktionen im VN-Sicherheitsrat verhindert. Zwar ist das politische Engagement der Volksrepublik mit ihrem regionalen Sondergesandten heute sichtbarer als früher; doch Druck, um Khartum zum Einlenken zu bewegen, üben sie noch immer nicht glaubwürdig aus. Weiterhin trägt China durch umfangreiche Waffenlieferungen und Ölkäufe wesentlich dazu bei, dass die Kriegsmaschinerie Khartums weiterlaufen kann. China kann nicht den friedlichen Geist Olympias 2008 vertreten wollen, wenn es gleichzeitig den Genozid in Darfur fördert.
Forderungen
Die Bundesregierung soll sich verstärkt für eine politische Lösung der Darfur-Krise einsetzen.
Insbesondere soll sie
- sich innerhalb der VN, EU und gegenüber der AU und Arabischen Liga für eine konzertierte, arbeitsteilige internationale Vermittlungsstrategie einsetzen, die einen friedlichen Dialog zwischen Khartum und den Rebellen befördert, um einen Waffenstillstand zu erzielen und die Streitparteien wieder zu direkten Friedensgesprächen auf der Grundlage des DPA und CPA an den Verhandlungstisch zu bringen;
- sich zudem dafür einsetzen, dass in den Verhandlungen kooperationswilligen Rebellengruppen bereits konkrete Aufbauhilfe angeboten wird.
- sich dafür einsetzen, dass das bisherige VN/AU Vermittler-Duo durch einen politisch gewichtigen und dauerhaft vor Ort engagierten VN/AU-Chef-Vermittler abgelöst wird.
- sich selbst im Tschad für eine politische Lösung einsetzten und Frankreich im Kontext seiner kommenden EU-Ratspräsidentschaft in die Pflicht nehmen, damit durch eine politische Lösung der Tschad-Krise, die Versorgung und Sicherheit der Flüchtlinge im Osten des Landes nicht weiter gefährdet ist und die Region dauerhaft befriedet werden kann.
Die Bundesregierung soll sich verstärkt für die Versorgung und den Schutz der Zivilbevölkerung und Flüchtlinge in der Region, sowie deren baldige Rückkehr einsetzen.
Insbesondere soll sie
- sich innerhalb der VN und EU dafür einsetzen und selbst angemessene Beiträge leisten, dass die humanitäre Versorgung der Flüchtlingslager in Darfur, dem Ost-Tschad und der Zentralafrikanischen Republik weiterhin gewährleistet ist und die Regierung in Khartum den internationalen Hilfsorganisationen ungehinderten Zugang nach Darfur gewährt.
- sich besonders für den Schutz von Frauen vor sexueller Gewalt einsetzen, die auch in diesem bewaffneten Konflikt Teil einer Kriegsstrategie ist, und die Opfer unterstützen, die anschließend häufig von der eigenen Gesellschaft verstoßen werden.
- sich innerhalb der VN und der EU sowie gegenüber der AU und Arabischen Liga, insbesondere aber gegenüber China für eine einheitliche Position gegenüber Khartum einsetzen, um eine international konzertierte Diplomatie und erweiterte Sanktionspolitik zu realisieren, hierdurch den Druck auf das sudanesische Regime zu erhöhen, damit die bedingungslose Kooperation Khartums bei der Umsetzung der UNAMID erzielt werden kann.
- selbst einen Exportstop aller sowohl zivil als auch militärisch nutzbaren Güter verhängen.
- eigene Pensionsfonds dahingehend untersuchen, dass diese nicht Anteile an Unternehmen enthalten, die im Verdacht stehen, das sudanesische Regime zu finanzieren, ferner dafür Sorge tragen, dass Unternehmen mit staatlichen Beteiligungen Geschäfte mit dem Sudan grundsätzlich aussetzen und auf europäischer Ebene entsprechende Maßnahmen anregen. Auch der Deutsche Bundestag soll das Portfolio seiner Pensionsfonds entsprechend überprüfen.
- sich innerhalb der VN intensiv für die strikte Überwachung und Erweiterung des bestehenden Waffenembargos vor allem gegenüber China einsetzen, damit Khartum, N´Djamena und die Rebellen nicht nach jedem Waffengang immer wieder aufrüsten können.
- sich innerhalb der VN, der EU und gegenüber der AU intensiv dafür einsetzen, dass die personelle und materielle Aufstockung der UNAMID schnellst möglich erfolgt, sie selbst ihre zugesagten Beiträge leistet und prüft, inwieweit sie weitere personelle und materielle Beiträge leisten kann.
Die Bundesregierung soll die Aufdeckung von Menschenrechtsverstößen und die Strafverfolgung der Kriegsverbrecher unterstützen.
Insbesondere soll sie
- in enger Absprache mit den EU- und AU-Staaten die Darfur-Krise ins Zentrum der Arbeit des VN-Menschenrechtsrates rücken.
- den IStGH mit allen erforderlichen Mittel unterstützen, um laufende, aber auch neue Verfahren gegen schwerste Menschenrechtsverbrecher abwickeln und aufnehmen zu können.
- in enger Zusammenarbeit mit den übrigen EU-Staaten alle Konten angeklagter Kriegsverbrecher sperren, soweit sie nicht mit dem IStGH kooperieren.


