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13. April 2008

BürgerInnen-Rechte stärken, den Rechtsstaat offensiv verteidigen

Unser Rechtsstaat ist in Gefahr, er soll einem präventiven Überwachungsstaat weichen. Diese Politik verfolgt Innenminister Schäuble auf Bundesebene genauso wie die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW. Innenminister Wolf ist eine Fehlbesetzung in seinem Amt und hätte direkt nach der Ohrfeige durch den Richterspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung zurücktreten müssen. Sein Sündenkatalog ist lang; seien es die im Verfassungsschutzgesetz beinhalteten Onlinedurchsuchungen, das verkorkste Polizei-Organisationsgesetz oder anderes mehr. Es ist kein Wunder, dass der frühere Innenminister Baum gegen seinen eigenen "Parteifreund" in Karlsruhe geklagt hat. Die FDP ist nicht die Bewahrerin des Rechtsstaates. Wir Grüne sind heutzutage die einzige Rechtsstaats- und Bürgerrechtspartei in NRW. Nach dem 11.9. haben wir in den Regierungen in Bund und Land einige Kompetenzerweiterungen und Sicherheitsmaßnahmen mitgetragen. Wir konnten durch unsere Beteiligungen an vielen Punkten noch schärfere Überwachungsregelungen verhindern, an einigen Punkten sind wir aber auch weitergegangen, als es uns aus heutiger Sicht richtig erscheint.

BürgerInnen- und Freiheitsrechte gehören geschützt

Der demokratische Rechtsstaat achtet und schützt die Menschen- und Bürgerrechte. Er gibt seinen Bürgerinnen und Bürgern Raum zur freien Entfaltung der Persönlichkeit und zur Ausübung ihrer demokratischen Grund- und Freiheitsrechte. Er schützt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und auf Privatsphäre. Er tritt seinen Bürgerinnen und Bürgern offen entgegen und gewährleistet ihnen Verfahrensrechte, durch die sie sich bei Eingriffen wehren können. Es ist auch die Aufgabe des Staates, Schutz und Sicherheit zu gewähren, absolute Sicherheit kann es jedoch niemals geben. Das bedeutet, dass er zum Zwecke der Gefahrenabwehr und zur Strafverfolgung auch in Freiheitsrechte eingreifen darf, aber er muss dabei die rechtsstaatlichen Leitplanken beachten. Das heißt: Verhältnismäßigkeit, Angemessenheit und Wirksamkeit. Dieser rechtsstaatliche Grundkonsens wird unter der Bedrohung des internationalen Terrorismus zunehmend aufgekündigt. Innenminister Schäuble versucht den Eindruck zu erwecken, dass wir in einem dauerhaften kriegsähnlichen Ausnahmezustand leben, in dem der Zweck die Mittel heiligt. Der Staat stellt seine Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht, sammelt immer mehr persönliche Informationen und Daten und überwacht sie zu ihrer angeblich eigenen Sicherheit. Vom Konto über das Telefon bis hin zum Computer ist nichts aus unserem privaten Bereich mehr sicher vor dem Zugriff der Sicherheitsbehörden. Die Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit sollen aufgeweicht werden, um ein neues Feindstrafrecht zu konstruieren, das soweit geht, dass selbst Vorschläge wie die Verwendung von Informationen, die unter Folter zustande gekommen sind, in die politische Debatte eingebracht werden. Deutschland ist auf dem Weg in einen präventiven Überwachungsstaat und der steht den Funktionsprinzipien des Rechtsstaats fundamental entgegen. Der demokratische Rechtsstaat ist immer auch ein Staat, der seinen Bürgerinnen und Bürgern keine umfassende Sicherheit gewährleisten kann und sie nicht präventiv zu Feinden erklären darf, auch wenn sie es irgendwann einmal werden könnten. Diese Grundsätze des Rechtsstaats sind seine Stärke und nicht seine Schwäche. Wer sie opfert, hat im Kampf gegen den Terrorismus schon jetzt verloren. Denn Sicherheit im Rechtsstaat kann es nur mit den Mitteln des Rechtsstaats geben, nicht mit dessen Demontage.

 

Grundrechtseingriffe nicht als Selbstzweck - Verfassungsschutzgesetz NRW  in Karlsruhe gescheitert

Das Urteil der Fachöffentlichkeit für das Verfassungsschutzgesetz NRW war schnell gefällt: "Legislativer Murks des Jahres". Bereits während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens hagelte es Kritik von allen Seiten. Sie bezog sich in erster Linie auf die neu geschaffenen Befugnisse des Verfassungsschutzes zur geheimen Online-Durchsuchung mit Zugriff auf Festplatten und den fehlenden Schutz des Kernbereichs eines jeden Menschen, den Schutz der Privatsphäre. Grundrechtseingriffe müssen die ultima ratio sein und stehen nicht zur freien Disposition.  Genau dies hat das Bundesverfassungsgericht am 27. Februar eindrucksvoll bestätigt und die Online-Durchsuchung im Verfassungsschutzgesetz für verfassungswidrig erklärt. Die Richter in Karlsruhe bescheinigten dem Gesetzgeber gravierende Verstöße beispielsweise gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit oder gegen das Gebot der Normenbestimmtheit und Normenklarheit. Schranken für Eingriffe in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung fehlen im Gesetz gänzlich wie der Vorbehalt einer richterlichen Anordnung, der bei einem schwerwiegenden Eingriff in Bürgerrechte notwendig ist. Die Verantwortung für diese Ignoranz den Grund- und Freiheitsrechten gegenüber tragen Innenminister Wolf und die Regierungsfraktionen von CDU und FDP. Nach diesem Desaster in Karlsruhe hat die FDP mit dem Festhalten an ihrem Innenminister ihre bürgerrechtliche Glaubwürdigkeit endgültig verspielt. Wir begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet hat. Es garantiert einen besonderen Schutz bei der Nutzung informationstechnischer Systeme und schließt damit eine Schutzlücke gegenüber Zugriffen des Staates aber auch der Wirtschaft auf unsere Computer. Dies ist ein Meilenstein in der Weiterentwicklung der Grundrechte im Informationszeitalter.

 
Das Bundesverfassungsgericht hat zwar sehr hohen Hürden für die Anwendung von Online-Durchsuchungen formuliert, diese aber nicht grundsätzlich verboten. Auch unter Beachtung aller Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bleibt ein eng begrenzter Anwendungsbereich, bei dem nach wie vor nicht ausgeschlossen werden kann, dass private Daten unangetastet bleiben. Daher lehnen wir die gesetzliche Verankerung von heimlichen Online-Durchsuchungen ab.

 

Grüne lassen Verfassungsschutz- und Polizeigesetz vom Verfassungsgerichtshof NRW überprüfen

Da zahlreiche andere strittige Regelungen des Verfassungsschutz- und des Polizeigesetzes NRW nicht in die Prüfung beim Bundesverfassungsgericht einbezogen wurden, hat die grüne Landtagsfraktion gemeinsam mit der SPD-Fraktion beim Verfassungsgerichtshof in Münster eine Normenkontrollklage eingereicht.

 

Wir Grüne kritisieren insbesondere, dass das Verfassungsschutzgesetz eine Fülle unbestimmter, ja uferloser Vorschriften enthält, die der Verfassungsschutzbehörde Blanko-Vollmachten liefern. Ob die Verfassungsschutzbehörde handeln und Bürgerinnen und Bürger überwachen darf, wird letztlich in ihr eigenes und freies Belieben gestellt. Dies ist völlig inakzeptabel!

 

Für Bürgerinnen und Bürger und Öffentlichkeit muss erkennbar und nachvollziehbar sein, welche Grenzen den Sicherheitsbehörden gezogen sind. Ebenso bedenklich ist es, dass Polizei und Verfassungsschutz ermächtigt werden ("Anti-Terror-Datei"), höchst sensible personenbezogene Informationen an Behörden anderer Länder oder des Bundes zu übermitteln, ohne dass geklärt ist, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen dies geschehen soll. Aber genau dies festzulegen, gehört zu den vornehmsten Pflichten des Gesetzgebers! Dies muss umgesetzt werden.

 

Der Mensch hat ein Recht darauf in Ruhe gelassen zu werden - die Privatsphäre muss umfassend geschützt werden

Seit 2004 haben das Bundesverfassungsgericht und mehrere Landesverfassungsgerichte unmissverständlich betont, dass der Staat, wenn er solche Ermächtigungen zum Beobachten oder Abhören schafft, sicherstellen muss, dass eine rote Linie nicht überschritten wird: Der Kernbereich privater Lebensgestaltung muss unangetastet bleiben. Daher müssen die Gesetzgeber, die zu heimlichen Überwachungen ermächtigen, konkret regeln, dass Maßnahmen, die den Kernbereich verletzen, unterbleiben.

 

Wir Grüne als Partei der BürgerInnenrechte stellen damit neben der Befugnis des Verfassungsschutzes und der Polizei zum sog. "Großen Lauschangriff" sämtliche Ermächtigungen im Polizeigesetz zu heimlichen Überwachungsmaßnahmen (wie z.B. Observation und Einsatz verdeckter Ermittler) auf den Prüfstand. Es ist nicht nur unser Recht, es ist unsere Pflicht, alle uns zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um rechtsstaatlich dringend gebotene Korrekturen herbeizuführen.

 

Datenschutz ist Verbraucherschutz

In unserem Alltagsleben hinterlassen wir ständig elektronische Datenspuren, die sowohl bei der Privatwirtschaft als auch beim Staat auf breites Interesse stoßen. Viele Bürgerinnen und Bürger gehen aus Unwissenheit oder aus purer Nachlässigkeit fahrlässig mit ihren sensiblen persönlichen Daten um. In vielen Internet-Communities werden Kernbereiche des privaten Lebens offen gelegt. Insbesondere Kinder und Jugendlich sind hierfür anfällig und in der Bewertung ihres Handelns oftmals überfordert. Daher fordern wir vom Bundesgesetzgeber klare Regelungen beim Einsatz datenschutzsensibler Technologien und Angebote. Die Anpassung des Datenschutzrechts an neue Informationstechnologien ist eine absolute politische Notwendigkeit. Wir wollen der grenzenlosen Datensammelwut von Privatunternehmen und staatlichen Stellen klare Grenzen aufzeigen. Zudem fordern wir eine Stärkung der Medienkompetenz in der Schule. Bereits dort muss über Nutzen und die Möglichkeiten des Internets, aber auch die Gefahren sowie die informationelle Selbstbestimmung aufgeklärt werden!

 

Die Sammlung von Kommunikationsdaten auf Vorrat schränkt die Freiheit der Kommunikation an sich ein und bricht mit dem rechtsstaatlichen Prinzip der Unschuldsvermutung. Zudem darf die Arbeit von JournalistInnen durch die Einschränkungen des InformantInnenschutzes sowie die Schweigepflicht von RechtsanwältInnen und ÄrztInnen und das Beichtgeheimnis von Geistlichen unter keinen Umständen beschnitten werden. Wir lehnen die Vorratsdatenspeicherung aller Kommunikationsdaten als einen unverhältnismäßigen Eingriff in die persönliche Freiheit ab und unterstützen unsere Bundespolitiker im Kampf gegen den Überwachungswahn von Nachrichtendiensten, Polizei und Bundesregierung. Wir unterstützen deshalb auch die Sammelverfassungsbeschwerde des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.

 

Keine Verlängerung der polizeilichen Videoüberwachung

Im Jahr 2003 wurde die polizeiliche Videoüberwachung mit den Stimmen von SPD und Grünen neu geregelt. Danach kann die Polizei zur Verhütung von Straftaten einzelne öffentliche Orte, an denen Straftaten begangen wurden oder deren Beschaffenheit die Begehung begünstigen, durch Videoanlagen beobachten. Die Evaluierung an den nur vier Standorten in NRW hat gezeigt, dass die polizeiliche Videoüberwachung nicht zu einer feststellbaren Reduzierung der Kriminalität geführt hat. Nach teilweise zunächst rückläufigen Zahlen der Gesamtdelikte war teilweise wieder ein Anstieg zu verzeichnen (Gewöhnungseffekt). Dennoch hat sich das Innenministerium entschieden, das bis 2008 befristete Gesetz nicht auslaufen zu lassen, sondern um weitere fünf Jahre zu verlängern. Über die präventive Wirkung von Überwachungskameras kann keine eindeutige Aussage gemacht werden, ebenso über das Sicherheitsempfinden. Auch wenn der Videoüberwachung im Polizeigesetz NRW aus gutem Grund enge Grenzen gesetzt sind und nicht zu befürchten steht, dass es mit dieser gesetzlichen Grundlage zu einer polizeilichen flächendeckenden Videoüberwachung im öffentlichen Raum kommt, lehnen wir - mangels Bewährung -  eine Verlängerung der polizeilichen Videoüberwachung in NRW ab. Ein evidenter Nutzen der gesetzlichen Ermächtigung ist nach 5 Jahren nicht erkennbar.

 

Öffentliche Räume sollen öffentlich bleiben!

Eine Tendenz zur Einschränkung von konkreter Bewegungs- und Handlungsfreiheit besteht darin, Areale, Zentren und Veranstaltungsparks, in denen sich viele Menschen zur Erledigung täglicher Geschäfte bewegen, auf verschiedene Arten zu privatisieren.

 

Bündnis 90 / Die Grünen hingegen setzen sich für die Bewahrung von öffentlichen Flächen als Räume ein, in denen beispielsweise auch eine politische Auseinandersetzung, Diskussion und Demonstration stattfinden kann.

 

Reformbedarf Informationsfreiheitsgesetz

Mit dem Informationsfreiheitsgesetz haben wir das Mitspracherecht und auch die Kontrollmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf staatliches Handeln gestärkt. Dennoch gibt es immer wieder auch Frust unter den Informationssuchenden, weil ihnen Auskunftsansprüche verwehrt werden. Dies betrifft in erster Linie die Informationswünsche gegenüber den privatisierten Unternehmen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen wie z. B. Stadtwerke einer Stadt, die privatrechtlich organisiert sind. Es kann nicht sein, dass diese Unternehmen der Daseinsvorsorge vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen sind. Die rechtliche Klärung dieser Problematik ist erforderlich. Wir fordern die Landesregierung auf, das Informationsfreiheitsgesetz so zu formulieren, dass diejenigen Privaten vom Anwendungsbereich erfasst sind, die öffentliche Dienstleistungen oder Aufgaben erbringen und sich im Eigentum der Kommunen befinden.

 

Wählen bleibt Vertrauenssache

Demokratie fängt mit dem Wählen an. Jeder Zweifel an einem Wahlergebnis fügt dem Vertrauen der Gesellschaft in sich selber einen großen Schaden zu.  Die Transparenz des gesamten Wahlvorganges ist deshalb oberstes Gebot. Der Einsatz von Wahlcomputern zerstört für Bürgerinnen und Bürger die Nachvollziehbarkeit der Wahl, macht eine erneute, unabhängige Stimmenzählung unmöglich, eröffnet nicht endgültig absehbare Möglichkeiten der Manipulation und behindert nicht zu Letzt ältere Menschen bei der Ausübung ihres vornehmsten Bürgerrechts. Wir lehnen daher den Einsatz von Wahlmaschinen ab.

 

Gegen Rechtsschutzverkürzung - Abschaffung des Widerspruchsverfahrens ist kein Beitrag zum Bürokratieabbau

Als Meister im Bürgerrechtsabbau hat IM Wolf unter dem Zauberwort "Bürokratieabbau" das in der Verwaltungsgerichtsordnung verankerte Rechtsmittel des Widerspruchs im Verwaltungsverfahren für NRW abgeschafft, obwohl die Mehrzahl der Fachleute aus Wissenschaft und Praxis betont hat, dass das Widerspruchsverfahren ein bürgerInnenfreundliches und bewährtes vorgerichtliches Einigungsverfahren mit hoher Befriedungsfunktion darstellt und erhaltenswert ist.

 
Die Gesetzesänderung ist dazu noch eine Mogelpackung: Bürokratie wird von den Behörden zu den Verwaltungsgerichten verlagert, und entgegen der Aussage von Innenminister Wolf sparen die Bürgerinnen und Bürger keinen Euro, sondern müssen draufzahlen. Denn anstatt des kostenfreien Widerspruchsverfahrens fallen nun Gerichtsgebühren - selbst bei evident fehlerhaften Bescheiden - an. Die Folgen sieht man gerade auch mit Blick auf Niedersachsen. Dort sind nach der Abschaffung des Widerspruchsverfahren die Verwaltungsgerichte in Abfall- und Rundfunkrechtsstreitigkeiten bis zu 3000% mehr belastet worden. Wir fordern eine sorgfältige Revision.

 

Justiz stärken - Gleiches Recht für alle

Zur Stärkung der Bürgerrechte muss Justizpolitik die Wahrung und Förderung einer unabhängigen, effizienten und selbständigen Justiz gewährleisten. Hierzu gehören der gleichberechtigte Zugang zu allen gerichtlichen Verfahren - unabhängig von den Vermögensverhältnissen - ebenso wie die Gewährleistung der Grundrechte.  Verfahren müssen zügig bearbeitet und zu einem Abschluss gebracht werden, um für alle Beteiligten den Rechtsfrieden herzustellen.  Hierfür ist eine entsprechende Personaldecke bereitzustellen. Es kann nicht sein, dass bekanntermaßen an den Amtsgerichten die Belastungsquote bei über 130 %, bei den Sozialgerichten bei über 152 % liegt. Im Jahr 2006 konnten nur 51,5 % aller Strafverfahren vor den Amtsgerichten innerhalb von drei Monaten erledigt werden. Gesundheits- und justizpolitisch unverständliche Maßnahmen, wie jüngst die Absenkung der Drogeneigenbedarfsgrenze, führen - neben der unnötigen Kriminalisierung der Betroffenen - zu gravierenden Mehrbelastungen in Höhe von ca. 900 - 1000 Verfahren je Staatsanwaltschaft und damit auch der Gerichte. Die Drogeneigenbedarfsgrenze ist wieder auf den vorherigen Stand zurück zu setzen. Die mangelhafte (Personal-)Ausstattung der Justiz führt dazu, dass Großverfahren oftmals nicht auf "Augenhöhe" mit den Beschuldigten und ihren Vertretern geführt werden können. Aus dieser Not kommt es dann zu für die Öffentlichkeit nicht transparenten Verfahrensbeendigungen. So entsteht der Eindruck, dass man die Kleinen hängt, während man die Großen laufen lassen muss. Dies ist Folge der aktuellen Justizpolitik. Wir verlangen eine sachgerechte Ausstattung an den Gerichten und Staatsanwaltschaften um Entscheidungen für alle Beteiligten in angemessener Zeit und transparenter Weise herbei zu führen und so gleiches Recht für alle auch in der Praxis sicherzustellen.

 

Für eine föderale, effiziente und rechtsstaatliche Polizei

Die föderale Grundstruktur mit der alleinigen Zuständigkeit der Länder für die Gefahrenabwehr durch die Polizei hat sich bewährt. Wir lehnen den Umbau des Bundeskriminalamtes zu einer Bundespolizeibehörde mit Kompetenzen im Bereich der Gefahrenabwehr ab. Eine im rechtsstaatlichen Bewusstsein handelnde und effizient organisierte Polizei ist Garant für die Sicherheit aber auch für den Schutz der Grund- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Dafür braucht sie eine angemessene Ausstattung, Ausbildung und Besoldung, aber auch eine effiziente Aufbau- und Ablauforganisation.

 
Leider hat Innenminister Wolf in den letzten Jahren nichts versäumt, um unsere Polizei in Nordrhein-Westfalen strukturell zu schwächen. Mit seinen sogenannten Strukturreformen, mit denen er willkürlich einzelne Polizeibehörden zusammenlegte, neue Landesbehörden schaffte und die polizeilichen Zuständigkeiten der Bezirksregierungen abschaffte, ohne die Anzahl der Kreispolizeibehörden deutlich zu verringern, brachte er anstatt mehr Funktionalität mehr Chaos in den inneren und äußeren Organisationsaufbau. Wir Grüne fordern nach wie vor eine Polizeireform aus einem Guss, die die Behördenanzahl deutlich verringert und damit alle Kreispolizeibehörden in die Lage versetzt, die polizeilichen Aufgaben eigenständig wahrnehmen zu können. Die bisherigen zersplitterten Zuständigkeiten und Schnittstellen sind abzubauen. Synergieeffekte sind zur operativen Verstärkung der Polizei zu verwenden.

 

Keine Verschärfung des Jugendstrafrechts

Vorschläge zur Verschärfung des Jugendstrafrechts wie die Verlängerung der Höchststrafe, der Warnschussarrest oder die Sicherungsverwahrung lehnen wir ab. Das Jugendstrafrecht stellt ausreichend Sanktionsinstrumente zur Verfügung, um eine Resozialisierung von straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden zu ermöglichen. Der Erziehungsgedanke steht dabei im Vordergrund. Wichtig und Voraussetzung für eine erfolgreiches Jugendstrafrecht ist der zügige Vollzug der angeordneten Sanktionen. Dazu brauchen wir eine angemessene personelle Ausstattung in der Justiz, aber auch die Aufstockung der sozialen Fachdienste im Jugendstrafvollzug. Dies gehört zu unserer dringlichsten Aufgabe. Der Vollzug von wirksamen erzieherischen Maßnahmen wie Anti-Gewalt-Training darf nicht an fehlenden Angeboten oder der Finanzierung scheitern. Freiheitsentziehende Maßnahmen sind immer ultima ratio, U-Haft für Jugendliche muss vermieden werden. Nur durch eine intensive Auseinandersetzung mit den jugendlichen Kriminellen besteht eine Chance auf Sozialisierung bzw. Resozialisierung. Wenn sie gelingt, ist dies der beste Schutz für die Bürgerinnen und Bürger und eine Chance für eine positive Entwicklung der Jugendlichen.

 

Hilfe statt Strafe - Entstehen von Jugendkriminalität möglichst verhindern

Das Thema Prävention wird durch die Strafverschärfungsdebatten von der schwarz-gelben Regierungskoalition in den Hintergrund gedrängt, die Chancen einer möglichst früh ansetzenden Präventionspolitik werden völlig verkannt. Darum widmen wir Grüne uns verstärkt diesem Themenbereich, weil wir wissen, dass der Alltag delinquenzgefährdeter Kinder und Jugendlicher durch eine Vielzahl belastender struktureller Risikofaktoren bestimmt wird. Wenn schwierige soziale und wirtschaftliche Lebensumstände wie Kinderarmut, Schulversagen und Jugendarbeitslosigkeit mit familiären Widrigkeiten, ethnischen Konflikten und psychosozialen Problemen zusammentreffen, steigt die Gefahr für die Entwicklung und Verfestigung delinquenten Verhaltens im Kindes- und Jugendalter deutlich an. Kinder- und Jugendkriminalität kann auf der individuellen Ebene vor allem durch frühzeitig einsetzende präventive Angebote und erzieherische Hilfen entgegengewirkt werden, die darum auszubauen und zu verstärken sind.

 

Darüber hinaus sind die strukturellen Rahmenbedingungen des Aufwachsens von der Landespolitik so auszugestalten, dass möglichst viele junge Menschen von vornherein jene Kompetenzen und Ressourcen erwerben, die sie benötigen, um ihr eigenes Leben innerhalb unserer Gesellschaft straffrei meistern zu können. Nur auf diesem Wege kann der Jugendkriminalität wirksam und nachhaltig begegnet werden. Prävention ist somit gleichzeitig ein wirksames, früh wirkendes Mittel zum Schutz von BürgerInnen-Rechten.

 

Fußball-Fanprojekte fördern statt immer mehr Polizei in die Stadien

Wir wissen sehr wohl um die wichtige Rolle der Polizei wenn es um die Sicherheit im Zusammenhang mit Fußballspielen geht: Gewalt und Rassismus haben innerhalb und außerhalb der Stadien nichts verloren. Während viele Fußballvereine in NRW Fanprojekte unterstützen und damit einen wichtigen Beitrag zur Förderung einer positiven, friedlichen und weltoffenen, nicht-rassistischen Fußballkultur in unserem Land leisten, setzt NRW Innenminister Wolf auf ein immer massiveres Polizeiaufgebot bei Fußballspielen und undifferenzierten Ausbau technischer Sicherheitsvorkehrungen auch im Amateurfußball.  Wer meint dem Phänomen Gewalt mit rein repressiven Maßnahmen beizukommen, wird scheitern.

 

Ein weiteres Problem sind die sogenannten Gewalttäterdateien. In diesen Dateien werden nicht nur rechtskräftig verurteilte Personen erfasst oder solche, bei denen etwa Waffen  sichergestellt wurden, sondern auch bloß Verdächtige sowie Personen, gegen die in der Vergangenheit lediglich Personalienfeststellungen, Platzverweise oder Ingewahrsamnahmen angeordnet wurden. Das bedeutet: Wer mit der Polizei etwa im Zusammenhang mit prekären Versammlungen oder Fußballspielen auch nur in Berührung kommt und dabei erfasst wird, ohne jemals Gewalt ausgeübt zu haben, kann sich leicht als potentieller Gewalttäter in einer solchen Datei wieder finden.

 

Wer Jugendliche und junge Erwachsene, die sich bei Fanprojekten engagieren, undifferenziert freiheitsbeschneidenden Maßnahmen und Kontrollen aussetzt, konterkariert die Arbeit der Fanprojekte. Eine solche Politik führt nur zu einer Eskalation der Lage und verletzt zudem die Bürgerrechte der vielen friedlichen Fußballfans. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss auch hier beachtet werden. Die erfolgreiche und bewährte Arbeit der Fanprojekte muss fortgesetzt und stärker gefördert werden. Stattdessen lehnen CDU/FDP alle Anträge der Grünen im Landtag auf einen Ausbau dieser Unterstützung ab. Bündnis 90 / Die Grünen werden gemeinsam mit den Faninitiativen die Bürgerrechte der Fußballfans verteidigen und weiterhin Präventionskonzepte fordern.